Alltagskompetenz
Alltagskompetenz meint die selbstständige und eigenverantwortliche Erfüllung alltäglicher Aufgaben durch einen Erwachsenen.
Die "Eingeschränkte Alltagskompetenz" hat der Gesetzgeber mit § 45a im SGB XI zu präzisieren versucht, um den seit dem 01.01.2002 "Berechtigten Personenkreis" festzulegen: Betroffen sind Pflegebedürftige in
häuslicher Pflege, die neben der Unterstützung im Bereich der
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch erheblich der grundsätzlichen Beaufsichtigung und Betreuung bedürfen. Dabei handelt es sich um Pflegebedürftige der
Pflegestufen I, II oder III mit
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (
MDK) im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen.
Um zu beurteilen, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz dauerhaft besteht, werden bestimmte Kriterien zur Betrachtung herangezogen, wie z. B. Weglauftendenzen, das Verkennen gefährlicher Situationen, die Unfähigkeit zur Kooperation oder Strukturierung des Tagesablaufs oder aber auch anhaltende Zustände von Depression und Angst und ihre Auswirkungen.
Quelle: Webseite des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
Siehe auch:
Haushaltshilfe
[letzte Aktualisierung: 12/6/2011]