Altenpfleger / Altenpflegerin
Altenpfleger beziehungsweise Altenpflegerin ist eine Berufsbezeichnung aus dem Bereich Altenpflege.
Vorschriften zu den Berufen der
Altenpflege finden sich im Altenpflegegesetz (AltPflG). Es regelt die Ausbildung in der Altenpflege, setzt fest, welche Voraussetzungen für die Ausbildung zum
Altenpfleger oder zur Altenpflegerin erfüllt sein müssen und gibt Regelungen über die Dauer und die Inhalte der Ausbildung an. Das Gesetz stellt damit ein bundesweit einheitliches Ausbildungsniveau sicher. Es dient außerdem der Schärfung des Berufsprofils des Altenpflegers und schützt die Berufsbezeichnung.
Die praktische Ausbildung zum Altenpfleger erfolgt in
Altenheimen,
Pflegeheimen und anderen entsprechenden Einrichtungen, in denen ältere Menschen betreut werden (s. §4 AltPflG). Die Praxisanleitung erfolgt durch ausgebildete Anleiter.
[letzte Aktualisierung: 12/9/2011]