PFLEGE-GLOSSAR

 

Bild ambulant

 

Quelle: ebstock, istock

 

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ambulant


Ambulant ist der Gegenbegriff zu stationär.

Anders als bei der stationären Behandlung oder Pflege wird der Patient nicht dauerhaft in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel in Altenheimen versorgt.

Für den Aufenthalt in einem Krankenhaus bedeutet das, dass der Patient in der Ambulanz (der Abteilung für ambulante Behandlung) verarztet wird, ohne über Nacht im Krankenhaus bleiben zu müssen. Die ambulante Pflege (zum Beispiel eines älteren Menschen) erfolgt im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie beinhaltet zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Siehe auch: Ambulante Pflege



Literaturhinweise: Mona Schöffler: Plötzlich pflegebedürftig. Was tun, wenn Eltern oder Angehörige nicht mehr selbstständig leben können?, Lahr 2008.





[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]


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