Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege (auch häusliche Pflege genannt) findet im Gegensatz zur stationären oder teilstationären Pflege zu Hause im Lebensumfeld der pflegebedürftigen Person statt.
Sie kann von pflegenden Angehörigen und/oder
professionellen Pflegekräften vor Ort übernommen werden. Ziel ist es, die weitestgehende Selbstständigkeit des zu Pflegenden und sein vertrautes Lebensumfeld zu erhalten. Kann sich der Betroffene zu keiner Zeit mehr allein versorgen oder ist er in Situationen des Alleinseins gefährdet, ist die
stationäre Versorgung in einem
Pflegeheim erforderlich.
Grundsätzlich richtet sich die ambulante Pflege an chronisch kranke oder behinderte Menschen (besonders Ältere) mit unterschiedlichen, an den Bedarf angepassten Pflege- und Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags. Auch akut erkrankte Menschen können die häusliche Pflege in Anspruch nehmen, wenn dadurch zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird.
Die Pflege in den eigenen vier Wänden erfordert oftmals eine besondere Organisation und Abstimmung zwischen den professionellen Pflegekräften und den pflegenden Laien (Angehörige, Freunde, Bekannte), um eine kontinuierliche Versorgung der zu pflegenden Person sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einteilung der Pflegezeiten (ein
ambulanter Pflegedienst kann vereinzelt, aber auch regelmäßig mehrmals pro Tag, pro Woche oder Monat seine Leistungen bereitstellen), aber auch Anleitung, Begleitung und Beratung von Laien durch den ambulanten Pflegedienst.
Quelle: Pschyrembel. Pflege, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 173ff.
Siehe auch: Sozialstation; Verhinderungspflege
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]