barrierefrei
Barrierefreies Wohnen (auch Wohnungsanpassung) sieht die weitestgehende Beseitigung von Hindernissen und Stolperfallen in den eigenen vier Wänden vor.
Besonders im Hinblick auf ältere und behinderte Menschen bietet die Wohnraumanpassung Vorteile, wenn dadurch die Lebensqualität und die Eigenständigkeit der betroffenen Person nachhaltig gefördert werden kann.
Zur Umgestaltung der Wohnung oder des Hauses können zum Beispiel gehören:
- Entfernen von Türschwellen
- ebenerdiger Einstieg in Dusche und Badewanne
- Bewegungsmelder für Innenbeleuchtung
- Installieren eines Hausnotrufs
- Höheneinstellung der Arbeitsflächen
- Sicherung von Elektrogeräten
- rutschsicherer Fußboden
- große Flächen
Unabhängig von der
Pflegestufe zahlt die
Pflegekasse auf Antrag bis zu 2557 Euro als Zuschuss für jene Anpassungsmaßnahmen, die die
ambulante Pflege ermöglichen oder erleichtern, bzw. die den Pflegebedürftigen wieder in die Lage versetzen, sich (weitestgehend) selbst zu versorgen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen des pflegebedürftigen Menschen richtet.
Nach einem ersten Zuschuss für entsprechende Umbaumaßnahmen, wie etwa die Verbreiterung von Türrahmen, den Einbau eines Treppenlifters oder die Umgestaltung des Badezimmers, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Zuschuss gewährt werden, falls die Pflegesituation neuerliche Umbaumaßnahmen notwendig erscheinen lassen.
Oft sind die Umbauten für Seniorinnen und Senioren jedoch eine Strapaze und deshalb sollte auch über einen Umzug in eine speziell ausgestattete a href="/seniorenwohnung.html">Seniorenwohnungnachgedacht werden.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]