Behandlungspflege
Die Behandlungspflege bezeichnet Maßnahmen, die über die Grundpflege hinausgehen.
Allgemein ist auch die Rede von der Behandlungspflege als einer "speziellen Pflege" und von der Grundpflege als einer "allgemeinen Pflege". Maßnahmen im Rahmen der Behandlungspflege sind der ärztlichen Weisungsbefugnis untergeordnet.
Tätigkeiten der Behandlungspflege dürfen nur von ausgebildeten
Pflegefachkräften ausgeführt werden. Als Fachkräfte gelten dreijährig ausgebildete Krankenpfleger/innen, Kinderkrankenpfleger/innen und Altenpfleger/innen. Sie versorgen den
Pflegebedürftigen entsprechend seiner Erkrankungen gemäß der ärztlichen Anweisung, d.h. sie messen den Blutdruck und Blutzucker, verabreichen Medikamente und Insulinspritzen, versorgen einen künstlichen Darmausgang, wechseln Verbände, etc.
[letzte Aktualisierung: 12/9/2011]