behindertengerecht
Die behindertengerechte Gestaltung des Wohnraums soll das möglichst uneingeschränkte und eigenständige Leben behinderter Personen im eigenen Zuhause ermöglichen. Oft verfügen Alten- und Pflegeheime und andere Wohnformen über behindertengerechte Zimmer und Bereiche.
Maßnahmen zur Erleichtung des Alltags können sein:
- Entfernen von Türschwellen
- ebenerdiger Einstieg in Dusche und Badewanne
- Bewegungsmelder für Innenbeleuchtung
- Installieren eines Hausnotrufs
- Höheneinstellung der Arbeitsflächen anpassen
- Sicherung von Elektrogeräten
- Verlegung eines rutschsicheren Fußbodens
- Schaffung großer Flächen
Unabhängig von der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 2557 Euro als Zuschuss für jene Anpassungsmaßnahmen, die die ambulante Pflege ermöglichen oder erleichtern, bzw. die den Pflegebedürftigen wieder in die Lage versetzen, sich (weitestgehend) selbst zu versorgen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen des pflegebedürftigen Menschen richtet.
Siehe auch: barrierefrei
[letzte Aktualisierung: 12/9/2011]