Behindertenhilfe
Die Behindertenhilfe unterstützt und fördert Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag.
Doch was bedeutet Behinderung? Oftmals besteht nur ein kleiner Unterschied zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen. Jeder Mensch unterscheidet sich von seinen Mitmenschen und es ist sehr schwer festzulegen, was bereits als Behinderung gilt und was nicht. Das
Sozialgesetzbuch definiert im Abschnitt
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, dass deren geistige, körperliche und seelische Gesundheit mehr als sechs Monate lang von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob eine Behinderung durch einen Unfall oder eine Erkrankung vorliegt.
Bei einer Beeinträchtigung von mehr als 50 Prozent spricht man von einer Schwerbehinderung.
Bei einer längeren oder schweren Erkrankung muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um eine Behinderung handeln. Heilt diese innerhalb von sechs Monaten vollständig aus, ist es keine Behinderung. Eine Einstufung als Behinderung ist nur dann möglich, wenn eine schwere Erkrankung mehr als sechs Monate dauert oder Folgeschäden verursacht. Auch Beeinträchtigungen, die durch den normalen Alterungsprozess entstehen, werden nicht zwangsläufig als Behinderung definiert.
Liegt eine Behinderung vor, kann Hilfe von verschiedenen Institutionen, wie zum Beispiel der
DRK, den
Johannitern, der
Caritas oder der
AWO bezogen werden. Diese unterstützen behinderte Menschen zum Beispiel durch
ambulante Pflegedienste oder Fahrdienste.
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
[letzte Aktualisierung: 12/12/2011]