Beratungseinsätze
Beratungseinsätze sind verpflichtend für Angehörige von Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, und deren Angehörigen in der häuslichen Umgebung gepflegt werden.
Der Beratungseinsatz (auch
Qualitätssicherungsbesuch genannt) dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der Hilfestellung der pflegenden Personen. Sie ist in den
Pflegestufen I und II einmal halbjährlich und in Pflegestufe III einmal vierteljährlich im eigenen Zuhause in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erfolgt zum Beispiel durch zugelassene
Pflegedienste oder
Pflegeberater der
Pflegekassen.
Seit Juli 2008 können auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen, die noch nicht der Pflegestufe I zugeordnet werden. Da die Beratung in diesem Fall nicht durch eine Beratungsstelle mit pflegefachlicher Kompetenz erfolgen muss, können sich zum Beispiel auch
Alzheimer-Patienten durch die
Deutsche Alzheimer Gesellschaft beraten lassen.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 12/12/2011]