Betreuungsbetrag
Der Betreuungsbetrag ist vorgesehen für versicherte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Zum Personenkreis mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gehören
demenziell erkrankte, behinderte oder
psychisch kranke Menschen. Selbst wenn sie die Voraussetzungen für die Einstufung in
Pflegestufe I noch nicht erfüllen, erhalten sie einen Betreuungsbetrag für die Inanspruchnahme von
Kurzzeitpflege,
Tagespflege oder
Nachtpflege und für Betreuungsangebote von
Pflegediensten (ausgenommen Leistungen der
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung). In diesem Fall spricht man auch von Pflegestufe 0.
Seit Juli 2008 wurde der Betreuungsbetrag angehoben. So steht berechtigten Personen je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag von 100 Euro, bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich zu. Der jeweils gewährte Betrag richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 12/12/2011]