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Bild Dekubitus

 

Quelle: Philartphace, istock

 

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Dekubitus


Dekubitus (auch Decubitus) bezeichnet ein Druckgeschwür, das durch längere Druckeinwirkung auf die Haut entsteht, besonders bei längerem Liegen (umgangssprachlich sich wund liegen).

Dabei kommt es zu entzündlichen Schädigungen der Hautoberfläche und einer abnehmenden Durchblutung des Gewebes. Als Folge wird dieses nekrotisch und stirbt ab. Besonders häufig entstehen Druckgeschwüre über Knochenvorsprüngen, wie zum Beispiel dem Kreuzbein oder den Fersen. Aber auch andere Körperregionen, an denen die Haut unmittelbar am Knochen anliegt oder ein verstärkter Druck von außen auf die Haut wirkt, können betroffen sein.

Da sich vor Entzündung der betroffenen Hautpartie ein Druckschmerz einstellt, können gesunde Menschen durch Verlagerung ihres Körpers und Entlastung der entsprechenden Körperregion einem Dekubitus vorbeugen. Bewegungseingeschränkte Personen sind deshalb gefährdeter, besonders auch dann, wenn sie schmerzlindernde Medikamente einnehmen, die die Anzeichen eines Druckgeschwüres nicht spürbar werden lassen. Weitere Risikofaktoren sind unter anderem ein schlechter Ernährungszustand, Stuhl- und/oder Harninkontinenz, Diabetes mellitus, neurologische Defizite und Gefäßerkrankungen.

Für Betroffene bedeutet ein Druckgeschwür oftmals eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität, Schmerzen, intensive Pflege und damit verbundene Zusatzkosten. In Seniorenpflegeheimen zählt es daher zu den wesentlichen Aufgaben, Menschen mit Dekubitus-Risiko zu identifizieren und entsprechend umfassend zu versorgen. Zur Vorsorge gehört es zum Beispiel, den Bewohner zu mobilisieren und Bettlägerigkeit zu vermeiden, Tätigkeiten zur Durchblutungsförderung anzubieten und für eine ausgewogene Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr zu sorgen. Zur Druckvermeidung besteht außerdem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Matratzenmaterialien zu wählen (etwa eine Antidekubitusmatratze) oder druckreduzierende Systeme einzusetzen.

Hinsichtlich der Dekubitus-Prophylaxe im Altenpflegebereich übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) seit einigen Jahren eine obligatorische und bundesweite Prüfung.

Quelle: Pschyrembel. Pflege, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 173ff.





[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]


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