Einzelpflegekräfte
Bei Einzelpflegekräften handelt es sich um selbstständige Pflegekräfte.
Diese können in Anspruch genommen werden, wenn dadurch der Pflege und den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen in besonderer Weise Rechnung getragen wird, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Einzelpflegekraft schließt zu diesem Zweck einen Vertrag mit der
Pflegekasse und rechnet auch direkt mit dieser ab.
Einzelpflegekräfte leisten zum Beispiel Hilfestellung bei der Körperpflege, beim Putzen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Bis zur Pflegereform 2008 war die Pflege durch Einzelpflegekräfte nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Versorgung nicht durch
ambulante Pflegedienste sichergestellt werden konnte.
[letzte Aktualisierung: 12/12/2011]