Fixierung
Fixierung bezeichnet all jene Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken oder diese ihr entziehen.
Sie steht daher im Gegensatz zu der im Grundgesetz garantierten Freiheitsgarantie und darf nur angewandt werden, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist, Gefahr im Verzug ist (unmittelbare Bedrohung der eigenen oder einer fremden Person) oder wenn ein richterlicher Beschluss des Vormundschaftsgerichtes (Unterbringungsbeschluss) vorliegt. Liegt keiner der genannten Gründe vor, ist die Fixierung strafbar. Entsprechend darf sie auch in der
Altenpflege als Mittel pflegerischer Gewaltausübung nur als letzte Maßnahme mit einer sehr engen Indikation eingesetzt werden.
Die Maßnahmen zur Fixierung können unmittelbar, räumlich oder aber auch chemisch erfolgen. Während die direkte Fixierung zum Beispiel das Anbringen von seitlichen Bettstützen oder das Anlegen einer Zwangsjacke vorsieht, wird bei der räumlichen Fixierung die zu fixierende Person eingeschlossen oder es wird ihr die Gehhilfe abgenommen. Die chemische Fixierung beinhaltet die Gabe von Medikamenten, die die betroffene Person ruhig stellt.
Ursache für die Anwendung einer Fixierungsmaßnahme im Altenpflegebereich kann die Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen auf Mitbewohner oder das Pflegepersonal sein. Ebenso können derartige Maßnahmen eingesetzt werden, um der Zerstörung von Sachwerten oder aber auch der gesundheitlichen Gefährdung der betroffenen Person, wie sie etwa durch gewaltsames Herausreißen von Kathedern oder durch Stürze geschehen kann, vorzubeugen. In jedem Fall aber müssen sämtliche Fixierungsmaßnahmen sorgfältig von der Einrichtung überwacht und dokumentiert werden.
Da sämtliche Maßnahmen der Fixierung erheblich in die persönlichen Freiheitsrechte eines Menschen eingreifen und dessen Würde beschneiden, arbeiten immer mehr Seniorenpflegeeinrichtungen an neuen, alternativen Pflege- und Betreuungskonzepten, um diese nach Möglichkeit zu vermeiden. Unterstützend zu diesen Bemühungen wurde von 2004 bis 2006 das Modellprojekt "Reduktion von körpernaher Fixierung bei
demenzerkrankten Heimbewohnern (ReduFix)" durchgeführt, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde.
45 Altenpflegeeinrichtungen aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nahmen an dem Projekt teil, in dessen Mittelpunkt gezielte Interventionen standen, die die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei an Demenz erkrankten Bewohnern verhindern oder reduzieren sollten, ohne die Gesundheit der betroffenen Bewohner zu gefährden. Das Ergebnis des Schulungsprojektes war durchaus positiv: so konnte aufgrund der alternativen Maßnahmen bei knapp 21 Prozent der Bewohner die Fixierung aufgehoben, bei knapp 24 Prozent zumindest deutlich eingeschränkt werden, ohne dass es zu negativen Folgen für die betroffenen Senioren kam.
Seit 2007 unterstützt das BMFSFJ das Folgeprojekt "ReduFix Praxis", das die bundesweite Implementierung des erfolgreichen Konzeptes zum Ziel hat. Zahlreiche Seniorenpflegeeinrichtungen wenden die Fixierung heute weit seltener oder in begrenzterem Maße an als noch vor ein paar Jahren. Stattdessen setzen sie sich verstärkt für den regen Austausch mit Angehörigen und Ärzten ein, etwa im Hinblick auf die sensiblere Vergabe von Medikamenten hinsichtlich einer Sturzproblematik oder die regelmäßige Kontrolle der Sehfähigkeit. Auch seniorengerechtes Kraft- und Balancetraining kommt heute vermehrt zum Einsatz, um Stürzen vorzubeugen. Ebenso werden häufiger Sturzrisikofaktoren beseitigt, wie zum Beispiel Stolperfallen, schlechte Lichtverhältnisse und spiegelnde Bodenbeläge.
Quelle: Webseite des ReduFix-Projektes
[letzte Aktualisierung: 8/13/2010]