Härtefall
Der Härtefall kann in Pflegestufe III vorliegen, wenn ein besonders hoher Pflegeaufwand notwendig ist. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen.
Ein Härtefall wird manchmal auch als als Pflegestufe 4 bezeichnet.
Betroffene brauchen auch nachts Hilfe von mindestens zwei oder mehr Pflegepersonen gleichzeitig. Auch bei Hilfebedarf von mehr als sieben Stunden täglich (davon mindestens zwei nachts) liegt ein Härtefall vor.
Eine Einstufung als Härtefall ist sehr selten, weniger als ein Prozent aller Schwerstpflegebedürftigen werden als Härtfall anerkannt.
siehe Pflegestufe
Quelle: Mona Schöffler: Plötzlich pflegebedürftig. Was tun, wenn Eltern oder Angehörige nicht mehr selbstständig leben können?, Lahr 2008.
[letzte Aktualisierung: 12/12/2011]