Heimarzt
Seit der Pflegereform 2008 haben Pflegeheime die Möglichkeit, einen Heimarzt oder eine Heimärztin anzustellen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind auf Anraten der
Pflegekassen dazu angehalten, Kooperationsvereinbarungen mit örtlich niedergelassenen Ärzten einzugehen. Dabei ist es den Einrichtungen auch möglich, sich für die Erbringung bestimmter ärztlicher Leistungen zusammenzuschließen. Fordert eine Pflegeeinrichtung jene medizinische Versorgung ein, muss die Kassenärztliche Vereinigung derartige Kooperationsverträge anstreben.
Kommt ein Kooperationsvertrag nicht innerhalb von sechs Monaten zustande, muss der Zulassungsausschuss die Pflegeeinrichtung bemächtigen, einen Arzt oder eine Ärztin anzustellen, um die medizinische Versorgung der
Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Durch die Anstellung eines Heimarztes wird die Pflege im Heim nicht verteuert, da die Kosten hierfür nicht in die Pflegesätze einfließen dürfen.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 12/14/2011]