Heimaufsicht
Die Behörden für Heimaufsicht überprüfen und beraten Heime nach dem Heimgesetz.
Zu den überprüften Institutionen gehören: Altenpflegeheime,
Altenwohnheime,
Pflegeheime,
Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
Hospize,
Tages- und
Nachtpflegeeinrichtungen und andere. Auch Einrichtungen des
Betreuten Wohnens,
Wohngemeinschaften und Wohngruppen können Heime im Sinne des Heimgesetzes sein.
Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören: - Prüfung von Grundstücken und Räumen auf Hygiene
- Sicherstellung angemessener Qualität
- Prüfung von Qualifikation, Dienstplan und Umgang mit Medikamenten
- Untersuchung der Bewohnerstruktur (Anzahl der Bewohner ,etc. )
- Überprüfung des Umgangs mit freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Patienten, der Heimverträge, Raumbelegungen und des Qualitätsmanagements
- Beratungsangebote für Mitarbeiter, Bewohner und deren Angehörige
Quellen: Website der socialnet GmbH (http://www.heimaufsicht.de/)
Andrae, Susanne: Express Pflegewissen. Stuttgart.New York, 2008, S.45 f.
[letzte Aktualisierung: 12/14/2011]