Integrierte Versorgung
Die Integrierte Versorgung (auch Kooperationsgemeinschaft oder Versorgungsbund) stellt die qualitätsgesicherte und fachbereichübergreifende Versorgung von Patientinnen und Patienten sicher.
Sie bildet ein Strukturnetz, in dem Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen kooperieren und ihre Informationen untereinander austauschen, um jederzeit die optimale Behandlung und Therapie für die Patienten zu gewährleisten. Für die Patienten löst sich daher die Schwierigkeit, sich selbst zum Beispiel um eine Folgebehandlung kümmern zu müssen. Weiterhin besteht das Ziel der Integrierten Versorgung darin, die Leistungen aus Medizin, Rehabilitation und Pflege besser zu koordinieren und auf diese Weise die Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit bedeutet das, dass die jeweilige Versorgung in aller Regel dort erfolgt, wo sie gemessen an der notwendigen Qualität am günstigsten ist. Das wiederum hat meist die Bevorzugung der
ambulanten Pflege vor der
stationären Pflege zur Folge.
Im Hinblick auf die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Situation älterer Menschen ist auch die
Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung eingebunden.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 12/16/2011]