Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet zwischenzeitliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschenin einer vollstationären Pflegeeinrichtung für maximal vier Wochen im Jahr. Auf Wohnen-im-Alter.de finden Sie über 8.500 Einrichtungen für Kurzzeitpflege.
Die
Kurzzeitpflege steht unabhängig von der
Pflegestufe allen Pflegebedürftigen zu, die für einen begrenzten Zeitraum auf
stationäre Hilfe angewiesen sind, bedingt etwa durch Krisenzeiten in der häuslichen Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Seit Inkrafttreten der Pflegereform im Juli 2008 stiegen die Leistungen von jährlich 1432 Euro auf 1470 Euro. Seit 2010 gelten sogar 1510 Euro und ab 2012 werden die Leistungen noch einmal auf 1550 Euro erhöht.
Die Kosten für die Aufwendungen der Pflege, der sozialen Betreuung und medizinischen Behandlungspflege übernehmen die Pflegekassen.
Ziele der Kurzzeitpflege sind unter anderem: die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten, die Vorbereitung auf das häusliche Leben, die befristete Entlastung pflegender Angehöriger und die Urlaubspflege.
Einige Kurzpflegeeinrichtungen bieten neben der Kurzzeitpflege auch einen Hotelbereich für Angehörige.
Zu den Angeboten der Kurzzeitpflege gehören unter anderem: die Unterkunft für Pflegebedürftige, deren Verpflegung und medizinisch-pflegerische Versorgung, Betreuung, therapeutische und rehabilitative Angebote, Freizeitaktivitäten und kulturelle Angebote.
Die Kurzzeitpflege wird häufig in drei Formen durchgeführt.
Entweder angegliedert an eine stationäre Einrichtung (meist Einzelzimmer),
in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in einem Kurzzeitpflegewohnbereich, der sich innerhalb einer stationären Altenhilfeeinrichtung oder eines Krankenhauses befindet. Auch in Gesundheitszentren wird zum Teil Kurzzeitpflege angeboten.
Quelle: Gisela Mötzing, Susanna Schwarz: Leitfaden Altenpflege. 4. Auflage, München 2010.
[letzte Aktualisierung: 1/25/2012]