Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Aufgabenfeld des MDK gehört das Prüfverfahren zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit. Der MDK prüft, ob die Voraussetzungen für eine
Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, ermittelt, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Eine weitere Aufgabe des MDK ist die Qualitätsprüfung von
ambulanten und
stationären Pflegeeinrichtungen, wie
Altenheime und
Seniorenresidenzen.
Siehe auch:
Pflege-TÜV;
Pflegestufe
[letzte Aktualisierung: 12/16/2011]