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Quelle: Wohnen-im-Alter

 

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Patientenverfügung


Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer geistig-gesunden Person, die in dieser festlegt wie sie behandelt werden möchte, wenn sie aufgrund schwerer Erkrankung oder Verletzung keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.

Die Patientenverfügung muss sowohl Name, Vorname und Geburtsdatum als auch das Verfassungsdatum und eine Unterschrift enthalten und möglichst detailliert auf die eigenen Wünsche eingehen bzw. diese konkret beschreiben. Werden persönliche Einstellungen, Anschauungen und Wertvorstellungen notiert, können sie den Ärzten im Zweifelsfall helfen die richtige Entscheidung zu treffen. Zu diesen Informationen gehören auch Aussagen wie zum Beispiel, ob der Betroffene möglichst lange leben will oder ob es ihm schwer fällt Hilfe anzunehmen.

Auch Wünsche bezüglich einer Organspende, der Schmerz- und Symptombehandlung, der Wiederbelebung, der Dialyse oder der Art der Begleitung können festgelegt werden. Besonders wichtig ist es für den Patienten, anzugeben, ob er im Ernstfall künstlich ernährt oder beatmet werden will. Definiert der Patient bestimmte Behandlungsmaßnahmen, die unternommen oder unterlassen werden sollen und der Arzt widersetzt sich dieser Verfügung, kann er wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen werden.

Eine Patientenverfügung sollte gut zugänglich aufbewahrt werden oder der Verfasser sollte ihm nahestehenden Personen den Aufbewahrungsort nennen. So kann sichergestellt werden, dass diese im Ernstfall auch zur Kenntnis genommen wird.

Die Nennung einer Person, die für die Durchsetzung der Patientenverfügung zuständig sein soll, ist empfehlenswert. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder diese nicht eindeutig genug ist, entscheiden im Zweifelsfall die nächsten Angehörigen oder ein gesetzlich bestimmter Betreuer.



Quelle: Bundesministerium der Justiz





[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]


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