Pflegeberatung
Seit 2009 gesetzlicher Anspruch für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Pflegeberatung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die in aller Regel Angestellte der
Pflegekassen sind. Sie sind sowohl in den Pflegestützpunkten als auch vor Ort bei den pflegebedürftigen Menschen beratend tätig. Ihre Aufgabe ist es, den Betroffenen und ihren Angehörigen bei Fragen und Sorgen zur Seite zu stehen und sie über das vorhandene Leistungsangebot zu informieren. Sofern Leistungen der
Pflegeversicherung beantragt werden, müssen die Pflegekassen darüber Auskunft geben, wo sich der nächste Pflegestützpunkt befindet, beziehungsweise welcher Pflegeberater zuständig ist. Ziel ist es, die Abläufe im
ambulanten Bereich zu optimieren und auf diese Weise die Möglichkeiten zu verbessern, die kostenintensive
vollstationäre Pflege zu reduzieren.
Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist allerdings freiwillig. Auch die Wahl des Pflegeberaters oder des Pflegestützpunktes steht den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen frei. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind allesamt für die sensible Tätigkeit qualifiziert. Nach einer entsprechenden Erstausbildung, zum Beispiel nach dem Altenpflegegesetz oder nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, müssen die Probanden ihre Fertigkeiten durch Weiterbildungen und ein Pflegepraktikum nachweisen.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 12/19/2011]