Pflegedienst
Pflegedienste (eigentlich Ambulante Pflegedienste) pflegen und betreuen den pflegebedürftigen Menschen in aller Regel zu Hause.
Pflegedienste müssen sich nach festgelegten kaufmännischen Prinzipien organisieren, wie sie zum Beispiel in der Pflegebuchführungsverordnung vorgegeben sind. Die erbrachten Leistungen der
häuslichen Pflege werden in aller Regel anhand entsprechender Bestimmungen von den Krankenversicherungen (nach ärztlicher Verordnung) und der
Pflegeversicherung (nach Zuweisung einer
Pflegestufe nach Begutachtung durch den
MDK) bezahlt. Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde erstmalig die Pflege innerhalb der Familien anerkannt. Daraus entwickelte sich die Maxime "
ambulant vor
stationär". Heute empfangen im Bereich der häuslichen Pflege rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung.
Zu den Kernangeboten der ambulanten Pflege gehören unter anderem:
- die direkte Pflege (auch Grundpflege), die oftmals an den AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) orientiert ist
- die indirekte Pflege (oder Behandlungspflege), wozu neben der vor- und nachstationären Pflege auch die psychiatrische und Kinderkrankenpflege gehören
- Angehörigenberatung, wie zum Beispiel Hauspflegekurse und Gesprächskreise
- qualitätssichernde Leistungen, wie etwa Beratungsbesuche
Je nach Bundesland, bieten die ambulanten Pflegedienste verschiedene ergänzende Leistungen an, wie zum Beispiel psychosoziale Betreuung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen, psychiatrische und gerontopsychiatrische Pflege in den eigenen vier Wänden und häusliche
Sterbebegleitung.
Quelle: Pschyrembel. Pflege, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 173ff.
Siehe auch:
Sozialstation
[letzte Aktualisierung: 12/19/2011]