Pflegehelfer
Der Oberbegriff Pflegehelfer teilt sich in die Untergruppen "Krankenpflegehelfer" und "Altenpflegehelfer" auf. Der Pflegehelfer und die Pflegehelferin arbeiten als Angestellte in stationären oder teilstationären Einrichtungen, in der ambulanten Pflege oder stelbstständig im privaten Bereich. Sie unterstützen die Fachkräfte der Altenpflege bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Der Altenpflegehelfer bzw. die Altenpflegehelferin ist als Berufsbild in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit 2006 gesetzlich geregelt und beinhaltet eine einjährige Ausbildung aus theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsstunden an einer Altenpflegeschule.
Alle Aufgaben, die der Pflegehelfer übernimmt, haben mit der tatsächlichen Pflege eines Kranken oder Hilfsbedürftigen zu tun. In erster Linie sind dies pflegerische Arbeiten wie das An- und Ausziehen, Waschen, Duschen oder Baden. Gegebenenfalls leistet der Pflegehelfer Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und dem Toilettengang, bzw. dem Wechseln von Vorlagen. Pflegehelfer übernehmen auch die Überwachung der Einnahme von Medikamenten, die ärztlich verordnet wurden. Dazu gehört das Spritzen von subkutanen Medikamenten. Intravaskuläre Spritzen darf nur geben, wer eine entsprechende medizinische Ausbildung nachweisen kann. Zu den weiteren Aufgaben des Pflegehelfers gehören das Reinigen und Desinfizieren aller Hilfsmittel, die der Pflegebedürftige benutzt.
[letzte Aktualisierung: 12/19/2011]