Pflegekosten
Pflegekosten beinhalten das Entgeld, das für die Pflege eines erkrankten oder alten Menschen an den Dienstleister bezahlt wird.
Die Pflegekosten variieren je nach Ausstattung und Lage eines Pflegeheimes und der Pflegestufe des Bewohners.
Die Einteilung in Pflegestufen nimmt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor, der die Betroffenen auch Zuhause besucht.
- Pflegestufe 1: der Erkrankte benötigt nur zeitweise Betreuung.
- Pflegestufe 2:der Patient benötigt mindestens dreimal am Tag zu verschiedenen Zeiten grundpflegerische Versorgung.
- Pflegestufe 3: Der Betroffene muss mindestens fünf Stunden am Tag intensiv betreut werden.Pflegestufe 3 liegt dann vor, wenn davon vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Bei der Pflegestufe drei gibt es zusätzlich noch die Härtefallregelung.
Hat der MDK die Pflegeeinstufung vorgenommen, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung in der Pflegestufe 1 monatlich 1023,00 Euro, in der Pflegestufe 2 1279,00 Euro und in der Pflegestufe 3 1510 Euro (in Härtefällen 1.918 Euro).
Siehe auch
Kosten Pflegeheim
[letzte Aktualisierung: 12/19/2011]