Pflegesätze
Der Pflegesatz ist der Betrag, den jeder Pflegeheimbewohner an das Heim zu entrichten hat, in dem er lebt.
Mit Tagespflegesätzen wurden nach der alten Bundespflegesatzverordnung die allgemeinen Krankenhausleistungen des Krankenhausaufenthaltes abgegolten.
Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 der GKV wurden Pflegesätze, mit Ausnahme psychiatrischer Kliniken, durch DRG-Fallpauschalen abgelöst.
Bei Fallpauschalen werden die medizinischen Leistungen im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen (wie tagesgleiche Pflegesätze) oder einer Kostenübernahme einzelner Leistungen pro Behandlungsfall vergütet.
Quelle: Website des Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung
[letzte Aktualisierung: 8/25/2010]