Pflegestützpunkt
In einem Pflegestützpunkt bündelt das Personal der Kranken- und Pflegekassen, der Sozialhilfeträger und der Altenhilfe ihre Informationen, stimmen diese ab und beraten Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Leistungen.
Bei einem Pflegestützpunkt handelt es sich jedoch nicht um eine zusätzliche Behörde. Vielmehr dienen Pflegestützpunkte dazu, als zentrale Anlaufstelle die Angebote für pflegebedürftige Menschen in einer Region zu bündeln und an Betroffene weiterzugeben. Darüber hinaus halten die
Pflegeberater, die in einem Pflegestützpunkt tätig sind, alle wichtigen Antragsformulare und Informationen (z.B. zu Wohnformen für Senioren, wie etwa
Senioren-WGs) bereit und bieten konkrete Hilfestellung.
Pflegestützpunkte haben die Verpflichtung, unabhängig und umfassend in ihren Beratungsleistungen zu sein. Sie sollen ortsnah und gut erreichbar sein, um pflegebedürftigen Menschen weite oder umständliche Wege zu ersparen. Die Verpflichtung, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen, besteht allerdings nicht.
Nicht in allen Städten und Bundesländern sind Pflegestützpunkte vorhanden. Nur in jenen Ländern, in denen die Einrichtung von derartigen Stützpunkten beschlossen wird, müssen Pflege- und Krankenkassen diese aufbauen. Allerdings haben Pflegebedürftige seit
1. Januar 2009 auch in jenen Regionen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung, in denen es keine Pflegestützpunkte gibt.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 10/26/2011]