Pflegestufe
Je nach Grad ihrer Pflegebedürftigkeit werden betroffene Menschen in die Pflegestufen I, II und III eingruppiert. Die Pflegestufe wird bei einem Untersuchungstermins des MDKs festgelegt. Entscheidend für die Pflegestufe ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand der Pflege des Betroffenen. Um den Zeitbedarf zu ermitteln, empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses kann beim Untersuchungstermin mit anderen Gutachten vorgelegt werden. Auf Wohnen-im-Alter.de können Sie sich über die Pflege-Kosten je nach Pflegestufe von Pflegeheimen und Altenheimen informieren oder über die Erweiterte Suche Kosten von Einrichtungen vergleichen.
Abhängig vom täglichen Zeitaufwand der Pflege werden Pflegebedürftige in die unterschiedlichen Stufen eingeordnet. Entsprechend unterschiedlich fällt auch die Höhe der Geld-Leistungen aus. Liegt ein besonders hoher Pflegeaufwand in Pflegestufe III vor, kann es sich auch um einen Härtefall handeln.
Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Von erheblicher Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der
Grundpflege (z.B. Körperflege und Ernährung) erforderlich ist und mehrfach in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt wird. Auf die Woche gerechnet muss der Zeitaufwand mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten grundpflegerischer Versorgung und mehrmals in der Woche hauswirtschaftlicher Unterstützung bedarf. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt bei mindestens drei Stunden liegen, wovon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
Von Schwerstpflegebedürftigkeit spricht man, wenn die betroffene Person ständiger Rund-um-die-Uhr-Pflege bedarf und mehrmals in der Woche auf hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen ist. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden im Tagesdurchschnitt betragen, wovon für die Grundpflege mindestens vier Stunden aufgewendet werden müssen.
Härtefallregelung
Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands in Pflegestufe III und damit des Anspruchs auf höhere Leistungen gelten folgende Voraussetzungen (zusätzlich zur hauswirtschaftlichen Versorgung, die mehrfach in der Woche erforderlich sein muss):
- die Grundpflege beträgt täglich mindestens sechs Stunden, davon mindestens drei Stunden in der Nacht (bei Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen ist auch die dauerhafte medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen) oder
- die Grundpflege kann nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam erbracht werden, wobei es sich nicht nur um professionelle Pflegefachkräfte, sondern auch um mindestens einen Laien (nicht angestellt bei einem Pflegedienst, z. B. einen Angehörigen) handeln muss
Neben den genannten Pflegestufen werden in der Praxis auch die Pflegestufen 0 (k) für "kein" Pflegebedarf und 0 (g) für einen "geringen" Pflegebedarf verwendet, gesetzlich existiert die Pflegestufe 0 jedoch nicht.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]