Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung und dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Unterschieden werden die gesetzlichen Pflegeversicherungen (Pflichtversicherungen), die privaten Pflegeversicherungen und die Pflegezusatzversicherungen (freiwillige Privatversicherungen).
Eine Pflegeversicherung deckt die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge ab. Die Pflegeversicherung ist gemäß Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI) der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Hilfen werden im Einzelfall je nach Grad der Pflegebedürftigkeit durch die Zahlung eines
Pflegegeldes bei ehrenamtlicher Pflege oder durch die (teilweise) Übernahme der Pflegekosten bei
ambulanter,
teilstationärer oder
stationärer Pflege gewährt. Auch die Kosten für
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen betreffen, können übernommen werden. Zudem werden Leistungen an ehrenamtliche Pflegende erbracht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Das waren rund 118.000 oder 5,6 Prozent mehr als 2005. Die Mehrheit (68 Prozent) der Pflegebedürftigen waren Frauen. 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; rund ein Drittel (35 Prozent) 85 Jahre und älter.
Siehe auch: Pflegekasse
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]