Rehabilitation
Rehabilitation (auch Reha genannt) hat zum Ziel, körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen möglichst selbstständig am Leben in der Familie, im Beruf und in der Gesellschaft teilhaben zu lassen.
Die Rehabilitation umfasst drei Leistungsbereiche:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (etwa nach einem Schlaganfall oder einer Hüft-OP), um einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie zu verhindern oder zu beseitigen
- Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, die die (Wieder-)Eingliederung des betroffenen Menschen in das Berufsleben unterstützen
- Leistungen zur sozialen Rehabilitation, die den Patienten darin unterstützen, seinen Alltag zu bewältigen und (wieder) an der Gesellschaft teilzuhaben
Rehabilitationsleistungen sind in Deutschland Aufgabe der Sozialversicherungsträger, also der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Sie sind fester Bestandteil der Behandlungskette. Vor allem im Hinblick auf ältere Menschen hat die Rehabilitation an Bedeutung gewonnen. So ist es heute vorrangige Aufgabe, Seniorinnen und Senioren nicht mehr zu früh in die Pflege "abzuschieben", sondern ihnen durch die
geriatrische Rehabilitation eine möglichst lange, selbstständige Beteiligung an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die gesamte medizinische Rehabilitation ist seit April 2007 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die geriatrische Rehabilitation kann
stationär,
teilstationär oder
ambulant erfolgen. Dabei muss die ambulante Reha nicht zwingend in wohnortnahen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, sondern kann auch durch mobile Reha-Teams in den eigenen vier Wänden erbracht werden. Häusliche Rehabilitationsleistungen dauern normalerweise nicht länger als 20 Tage, stationäre Reha-Maßnahmen drei Wochen.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]
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