Rentenversicherung
Eine Rentenversicherung ist eine Versicherung auf vertraglicher (Private Rentenversicherung) oder gesetzlicher Grundlage (Gesetzliche Rentenversicherung), die gegen Beitragszahlungen ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßige Zahlungen an den Versicherten leistet.
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist als Teil der Sozialversicherung unter dem Punkt "Gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung" im SGB IV geregelt. In der GRV sind alle wirtschaftlich unselbstständigen Arbeitnehmer pflichtversichert. Auch Personen, die in der GRV nicht pflichtversichert sind, können ihr beitreten.
Voraussetzung für die Leistungserbringung der Versicherung ist eine Mindestversicherungszeit (auch
Wartezeit genannt). Die Höhe der von ihr erbrachten Leistungen basieren auf der Versicherungsdauer und dem Arbeitsverdienst des Versicherungsnehmers (sogenannte
Rentenformel). Zu den Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung zählen Rehabilitationsmaßnahmen und Rentengewährung (Erwerbsminderungsrenten und altersbedingte Rente).
Quelle: Wied, Susanne und Warmbrunn, Angelika: Pschyrembel Wörterbuch Pflege: Pflegetechniken, Pflegehilfsmittel, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Psychologie und Recht. Berlin 2007, S. 639.
[letzte Aktualisierung: 8/13/2010]
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