Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument, das die Schwerbehinderung des Eigentümers nachweist.
Ein Schwerbehindertenausweis gewährt einen besonderen Kündigungsschutz, den Anspruch auf verlängerten Urlaub und steuerliche Vorteile. Er enthält auf der Vorderseite einige persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum, den Grad der Behinderung (10-100%) und weitere Merkzeichen. Zusätzlich ist dort auch der Gültigkeitsbereich vermerkt. Auf der Rückseite ist das Erstausstellungsdatum gekennzeichnet.
Um die verschiedenen Beeinträchtigungen des Inhabers darzustellen, verfügt der Schwerbehindertenausweis über verschiedene Merkzeichen. Die wichtigsten werden hier aufgeführt.
- AG: Außergewöhnliche Gehbehinderung (Beeinträchtigung im Straßenverkehr)
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- B: Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Fernzügen der Deutschen Bahn.
- Bl: Blind
- G: Erhebliche Behinderung im Straßenverkehr, durch eine Einschränkung des Gehvermögens, durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit
- RF: Befreiung von den allgemeinen Rundfunkgebühren sowie Berechtigung für die Inanspruchnahme des Telefon-Sozialtarifes.
Bei hochgradiger Behinderung besteht die Möglichkeit, sich den Schwerbehindertenausweis auf unbegrenzte Zeit ausstellen zu lassen. Eine Verbesserung des eigenen Befindens muss dem Versorgungsamt in diesem Fall jedoch umgehend mitgeteilt werden.
Quelle: Wikipedia
[letzte Aktualisierung: 8/13/2010]