teilstationär
Bei der teilstationären Pflege handelt es sich um eine Betreuungsform aus stationären und ambulanten Elementen.
Zur teilstationären Pflege gehören die
Tagespflege und
Nachtpflege. Während der pflegebedürftige Mensch grundsätzlich zu Hause von seinen Angehörigen und/oder einem ambulanten
ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält er entweder tagsüber Versorgung in einer Tagespflegestätte oder wird nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung betreut. Grundsätzlich muss sich der Pflegebedürftige für die Tages- oder Nachtpflege entscheiden.
Die teilstationäre Pflege hat den Vorteil, dass dadurch der Umzug in ein Heim oftmals vermieden werden kann. Zudem werden die Angehörigen entlastet, da sie bei Inanspruchnahme der Tagespflege zum Beispiel ihrem Beruf weiterhin nachgehen können.
Informationen über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe erhalten Sie auf Wohnen-im-Alter.de, bei den
Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und
Pflegeversicherungen. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegeversicherung bis zu einem Höchstsatz, der sich an der
Pflegestufe orientiert. Kosten für Essen und Freizeitangebote müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
Interessenten sollten sich im Hinblick auf die
stationäre Pflegeeinrichtung umfassend beraten lassen. Wichtig ist ein strukturierter Tagesablauf, doch sollten die Aktivitäten den Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen entsprechen.
[letzte Aktualisierung: 10/26/2011]
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