Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht beinhaltet die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson im Falle der eigenen Unfähigkeit zur Regelung privater, insbesondere medizinischer, Angelegenheiten.
Vorsorgevollmachten müssen schriftlich verfasst werden.
Die Person, die durch die Vorsorgevollmacht zum Betreuer bestimmt wird, muss nicht vom Vormundschaftsgericht bestätigt werden. In der Vorsorgevollmacht kann auch die Verantwortung für das eigene Vermögen an eine andere Person übertragen werden. Diese Art der Vollmacht kann auch mit einer Betreuungsvollmacht verbunden werden, muss aber in jedem Fall konkrete Angaben zu den eigenen Wünschen und Vorstellungen enthalten. Generalvollmachten sind nicht zulässig.
Eine weitere Form der Vorsorgevollmacht ist die Bestattungsverfügung. Darin erklärt eine lebende Person, was nach ihrem Tod mit Ihrer Leiche geschehen soll.
Mögliche Inhalte sind: - Bestattungsart und Bestattungsort
- Art der Bestattungsfeier
- Hinweise auf Bestattungsvorsorgeversicherung
Quelle: Wied, Susanne und Warmbrunn, Angelika: Pschyrembel Wörterbuch Pflege: Pflegetechniken, Pflegehilfsmittel, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Psychologie und Recht. Berlin 2007, S. 794f.
Andrae, Susanne: Express Pflegewissen. Stuttgart. New York, 2008, S.45.
[letzte Aktualisierung: 2/21/2012]