Wohlfahrtspflege
Die Wohlfahrtspflege bezeichnet das Ziel eines Staates, die umfassende Fürsorge für seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und sicherzustellen.
Dazu gehört das Betreiben von Krankenhäusern ebenso wie die Unterhaltung von Pflegeeinrichtungen und Jugendstätten.
Im deutschen Gesundheits- und Sozialwesen wird der Begriff jedoch meist in Verbindung mit der Tätigkeit von freien Wohlfahrtsverbänden verwendet, wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Deutschen Caritasverband (DCV), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (Der PARITÄTISCHE), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW der EKD) und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Diese sechs Spitzenverbände sind in über 90.000 Einrichtungen mit etwa vier Millionen Menschen in Deutschland aktiv, davon ca. 2,8 Millionen ehrenamtlich.
Die sozialen Hilfeleistungen jener Einrichtungen, die in der Freien Wohlfahrtspflege zusammengefasst sind, werden in Deutschland in gemeinnütziger und organisierter Form geleistet. Hierzu gehören:
- soziale Dienstleistungen im Bereich der Krankenhäuser, der Jugend-, Familien-, Alten- und Behindertenhilfe
- die Koordination und Unterstützung von (Selbst-)Hilfegruppen
- die Erschließung freiwilliger Hilfeleistung, gemeinnütziger Arbeit und Spenden
- Aus- und Weiterbildungen für soziale und pflegerische Berufsgruppen
Quelle: Pschyrembel. Pflege, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 806f.
Siehe auch:
Sozialstation
[letzte Aktualisierung: 8/13/2010]