Zuzahlung
Zuzahlung meint alle finanziellen Aufwendungen, die ein gesetzlich Versicherter als Selbstbeteiligung übernehmen muss.
Die Zuzahlungsregelungen gelten für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu zählen:
- Arzneimittel
- Heilmittel (z.B. Massagen, Bäder)
- Hilfsmittel (z.B. Windeln, Verbände)
- Krankenhausaufenthalte
- Fahrtkosten
-
- Praxisgebühr
- Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
Grundsätzlich betragen die Zusatzbeteiligungen zehn Prozent (jedoch nicht mehr als zehn und nicht weniger als fünf Euro). In Bezug auf Heilmittel und häusliche Krankenpflege sind zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung zu entrichten. Für Kinder und Jugendliche fallen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine Zuzahlungen an.
Quelle: Pschyrembel. Pflege, 2. Auflage, Berlin 2007, S. 820.
Siehe auch:
Pflegehilfsmittel
[letzte Aktualisierung: 8/13/2010]