Betreutes Wohnen oder Altenpflegeheim?

Welche Einrichtung für wen?

 

Heim ist nicht gleich Heim: verschiedene Wohnformen möglich

Welche Wohnart für Sie beziehungsweise Ihren Angehörigen die richtige ist, hängt größtenteils sicherlich vom Gesundheitszustand und Selbstständigkeitsgrad ab. Da heute aber Wohnen und Pflegen möglichst an einem Ort stattfinden sollen, überschneiden und verbinden sich in vielen Häusern die verschiedenen Wohn- und Pflegeformen zu einem Komplex. Die Begriffe „Altenheim“ oder „Altersheim“, „Altenwohnheim“ oder „Pflegeheim“ unterliegen keiner offiziellen Definition. Während es in der Vergangenheit noch wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Angebotsformen gab, haben sich diese in der Praxis heute angeglichen. Inzwischen gibt es auf der einen Seite Pflegeangebote, die dem Heimgesetz unterliegen, und auf der anderen Seite das Betreute Wohnen, dem das Mietrecht zugrunde liegt. Beide Bereiche können je nach Dienstleistungsangebot und Preissegment variieren. Hier ein kleiner Überblick über die im Sprachgebrauch geläufigen Bezeichnungen und Angebote:

 

Für pflegebedürftige Senioren: das Alten- oder Pflegeheim

Der Begriff „Altenheim“ beziehungsweise „Altersheim“ kann heutzutage mit den Bezeichnungen „Pflegeheim“ oder auch „Altenpflegeheim“ gleichgesetzt werden. Diese Wohnform richtet sich an Senioren, die pflegebedürftig sind und ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. In der Regel werden Einzel- oder Doppelzimmer mit Bad/WC angeboten. Die Heime gewährleisten Unterkunft, Verpflegung und die notwendige Betreuung und Pflege. Ihre Leistungen rechnen sie mit der Pflegekasse ab.

Vor Einführung der Pflegeversicherung gab es viele Altenheime, in denen noch relativ selbstständige Senioren lebten. Seit der Einführung haben sich viele Einrichtungen zu reinen Pflegeheimen umgewandelt und nehmen nur noch Personen mit einer Pflegestufe auf, sodass Sie vor dem Umzug in ein Pflegeheim einen Antrag bei der Pflegekasse stellen müssen. Erst wenn diese Ihnen eine Pflegestufe bewilligt, können Sie in das Pflegeheim Ihrer Wahl umziehen.

Einige Pflegeeinrichtungen werden auch als Altenwohnheime bezeichnet. Dies waren vor der Einführung der Pflegeversicherung Einrichtungen, die abgeschlossene Wohnungen (Ein- oder Mehrzimmer-Appartements mit Bad/WC und Küche oder Kochnische) anboten und diese an noch selbstständige Senioren vermieteten. Viele Altenwohnheime haben sich aber seither zu Pflegeheimen umgewandelt und bieten die gleiche pflegerische Betreuung wie andere Alten- oder Pflegeheime.

Seit 1.10.2009 gilt für alle Pflegeeinrichtungen, bei denen Wohnraum in Verbindung mit Betreuung und Pflege überlassen wird, das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Darin wird insbesondere die Informationspflicht der Anbieter im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung festgelegt. Ziel ist es, vor allem hilfebedürftigen und älteren Menschen mehr Transparenz in einer oftmals schwierigen Lebenslage zu geben.

 

Für selbstständige Senioren, die Betreuung und Pflege bei Bedarf wünschen: das Betreute Wohnen

Unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ (auch „Service-Wohnen“ genannt) versteht man eine Wohnform, die ein barrierefreies Wohnumfeld und verschiedene, bei Bedarf abrufbare Hilfedienste beinhaltet. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine Weiterentwicklung des Altenwohnheims, nur auf einem – meist baulich – höheren Niveau mit mehr Flexibilität, was die einzelnen Dienstleistungen betrifft.

Beim klassischen Betreuten Wohnen sind das Wohnen und die Hilfsangebote rechtlich voneinander getrennt. Als Bewohner in einer Betreute Wohnen Einrichtung schließen Sie einen Mietvertrag über die Wohnung ab und können zusätzlich bei einem anderen Anbieter verschiedene Dienste (zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Essen auf Rädern) in Anspruch nehmen.

Meist ist ein ambulanter Dienst integriert, der im Bedarfsfall die Betreuung und Pflege in der Wohnung sicherstellt. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann aber auch ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden, weshalb Betreute Wohnanlagen oftmals auch in räumlicher Nähe zu einem Pflegeheim liegen. Seit 2006 gibt es eine DIN Norm (DIN 77800), die Anforderungen an die Betreiber eines Betreuten Wohnens benennt. Die DIN Norm ist nicht rechtlich verbindlich, kann aber als Qualitätssiegel gewertet werden.

Betreutes Wohnen ist für Personen geeignet, die selbstständig leben, in bestimmten Alltagssituationen aber Unterstützung brauchen und für den Pflegefall mithilfe entsprechender Dienstleistungen vorsorgen möchten.

Ein Sonderfall des Betreuten Wohnens sind die Seniorenresidenzen oder auch Wohnstifte. Sie bieten ebenfalls Wohnmöglichkeiten und ein umfangreiches, meist obligatorisches Dienstleistungsangebot unter einem Dach an, allerdings auf einem gehobenen Niveau. Doch aufgepasst: auch Pflegeheime nennen sich manchmal „Seniorenresidenzen“. Da die Bezeichnungen nicht gesetzlich definiert sind, sollten Sie immer genau hinsehen, an wen sich das Angebot richtet.