Wieviel kostet ein Heimplatz und was bezahlt die Pflegeversicherung?
Der Pflegesatz oder das Heimentgelt sind die Kosten, die ein Bewohner eines Heimes für die Unterbringung und die Pflege aufbringen muss. Das Heimentgelt umfasst die Kosten für folgende Leistungen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionen, besonderen Komfort hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung und zusätzlichen pflegerisch-betreuenden Service. Die Kosten sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Das Heim ist gesetzlich verpflichtet, die Gebühren separat mit Verweis auf die angebotenen Leistungen anzugeben.
Durch die Pflegeversicherung werden die Pflegekosten von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst. Diese richtet sich nach der Pflegestufe des Bedürftigen und berücksichtigt gesetzlich vorgesehene, zeitliche und betragsmäßige Höchstgrenzen. Kann der Bewohner die Kosten mit dem Pensionseinkommen nicht selbst tragen, kann unter bestimmten Umständen ein Zuschuss über das Sozialamt gewährt werden (Sozialhilfe, Wohngeld). Vielfach nehmen Heime die Kostensätze, die von den Pflegekassen für die Pflegebedürftigen mit dem Heimträger vereinbart wurden.
Wichtig ist es abzuklären, ob das von Ihnen in Betracht gezogene Heim eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist. Fragen Sie, ob die Einrichtung Versorgungsverträge für die ambulante bzw. stationäre Pflege und Pflegekostenvereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen hat. Das ist Vorraussetzung dafür, dass Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung bzw. Sozialhilfe erhalten. Besteht keine Pflegesatzvereinbarung mit dem Heim, muss der Bewohner die Pflegeleistungen zunächst selbst aufbringen.
Vorsicht ist geboten bei Aufenthalten in ausländischen Pflegeheimen. Grundsätzlich besteht auch im Ausland ein Anspruch auf das deutsche Pflegegeld. Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2009 ist die Pflegekasse jedoch nicht verpflichtet, die Kosten für den Aufenthalt in vollem Umfang zu erstatten (weitere Informationen zu Seniorenheime im Ausland).
Will man die Entgelte verschiedener Heime gegenüberstellen, empfiehlt es sich, auch die Leistungsangebote zu vergleichen. In der Regel gibt es innerhalb einer Heimart keine gravierenden Unterschiede. Es ist daher vor allem wichtig zu klären, ob das gewünschte Haus die von Ihnen benötigten Leistungen bereitstellt.
Manche Heime bieten zusätzlich zu den mit dem Heimentgelt abgegoltenen Leistungen sogenannte Sonderleistungen an, die dann auch extra bezahlt werden müssen. Die Art und die Kosten dieser Sonderleistungen oder Zusatzleistungen sind meist in einer Liste aufgeführt, die den Bewohnern zugänglich sein muss.
Es könnte sinnvoll sein in Erfahrung zu bringen, wie sich Preissteigerungen in den letzten Jahren entwickelt haben. Stellen Sie durch Nachfrage fest, ob der Heimbeirat bei der Veränderung des Heimentgeltes mitgewirkt hat, das heißt, inwieweit er im Vorfeld der Kostenanpassung in die Entscheidung mit eingebunden war.
Bei einigen Heimen, bevorzugt Altenwohnheimen, wird ein Wohndarlehen bzw. eine Kaution verlangt. Das Wohndarlehen kann für den Bau, den Erwerb und die Instandsetzung verwendet werden und muss zurückgezahlt werden. Das Darlehen wird mit 4% verzinst. Die Kaution darf zwei Monatsmieten nicht überschreiten und muss auf einem getrennten Konto angelegt werden.
Wenn Sie sich über die Art des Hauses Klarheit verschafft haben, stehen Sie vor der Entscheidung, welches der in Frage kommenden Häuser Ihre künftige Heimat sein soll. Suchen Sie nach einem Altenheim, Pflegeheim oder betreutes Wohnen vor Ort. Zu den einzelnen Heimen finden Sie in vielen Fällen auch Preisinformationen.