Rechte der Heimbewohner

 

Infolge des Heimgesetzes werden den Bewohnern von Einrichtungen zur Altenpflege einige Rechte zugesprochen. Diese dienen primär zum Schutz der Heimbewohner. Das Heimgesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland, außer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Diese Bundesländer haben ein eigenes Heimrecht. Das Heimgesetz weist mehrere Durchführungsverordnungen auf, von denen insbesondere die Heimwirkungsverordnung von Bedeutung ist. Demnach steht es den Heimbewohnern zu, eine Interessenvertretung, den sogenannten Heimbeirat, zu wählen. Der Heimbeirat hat ein Mitwirkungsrecht in zahlreichen Angelegenheiten des Heimbetriebs, beispielsweise kann er bei der Abfassung der Heimverträge, bei Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität oder bei der Aufstellung der Heimordnung mitwirken. Der Heimbeirat hat das Recht der Mitwirkung, jedoch nicht das Recht der Mitbestimmung. Darüber hinaus ist der Heimbeirat in die Überwachungsprozesse und die Qualitätssicherung der Heimaufsicht involviert. Letztere unterzieht die Pflegeeinrichtungen mindestens ein Mal pro Jahr einer Prüfung, die angemeldet oder unangemeldet erfolgen kann. Um die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen zu optimieren, stimmen sich Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger miteinander in Arbeitsgemeinschaften ab.

Bei der Presseabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Postfach 53113 in Bonn, kann kostenlos eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Ihre Rechte als Heimbewohner“ bezogen werden. 

Beratung

Um die Anforderungen des Heimgesetzes an die Heime zu erfüllen, findet durch die staatlich geführte Heimaufsicht eine Überwachung der Einrichtungen statt. Die Heimaufsicht ist je nach Bundesland bei den Sozialämtern, Bezirksämtern oder Versorgungsämtern angesiedelt. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich unter anderem beratend für die Heimbewohner und Heimbewerber einzusetzen. Sie überprüft  Grundstücke und Räume auf Hygiene, stellt angemessene Qualität sicher, überprüft die Qualifikation der Mitarbeiter, deren Dienstplan und Umgang mit Medikamenten. Die Heimaufsicht untersucht auch die Bewohnerstruktur (Anzahl der Bewohner, etc. ), den Umgangs mit freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Patienten, die Heimverträge, Raumbelegungen und das Qualitätsmanagement.

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich bei persönlichen Fragen und Problemen an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde! 

Datenschutz

Prüfen Sie vor dem Unterschreiben des Heimvertrages, welche Angaben von Ihnen verlangt werden. Sie müssen nur für die Heimträger sachlich notwendige Informationen angeben. Zu Angaben über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation sind Sie nicht verpflichtet. Notwendige Angaben können sein: Personalien, anzusprechende Angehörige, Bankverbindung, etc.

Suchen Sie jetzt nach Seniorenheimen in Ihrer Nähe. 

Quellen: Website der socialnet GmbH (http://www.heimaufsicht.de/) Andrae, Susanne: Express Pflegewissen. Stuttgart.New York, 2008, S.45 f.