1 2 3 4 5 6 Ergebnis★ Modul 1: Mobilität Das Modul „Mobilität“ umfasst die zentralen Aspekte der Fähigkeit zur Fortbewegung sowie zur Lageveränderung des Körpers im innerhäuslichen Bereich. Beeinträchtigungen der Mobilität eines Menschen wirken sich in nahezu allen Lebensbereichen aus und sind in vielen Fällen ausschlaggebend für den Verlust von Selbstständigkeit bei der Durchführung anderer Aktivitäten. 1.1 Positionswechsel im Bett Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Einnehmen von verschiedenen Positionen im Bett, Drehen um die Längsachse und das Aufrichten aus dem Liegen. 1.2 Stabile Sitzposition halten Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Aufrecht halten auf dem Bett, Stuhl oder Sessel. 1.3 Aufstehen aus sitzender Position / Umsetzen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Aufstehen und Umsetzen von einer erhöhten Sitzfläche, Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank, Toilette usw. 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Für übliche Gehstrecken werden mindestens acht Meter festgelegt. 1.5 Treppensteigen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Hier wird die Selbstständigkeit am Beispiel einer Treppe über zwei Etagen eingeschätzt. Weiter Bedeutung der Kriterien Selbstständig: Die Person kann eine Aktivität alleine, ohne die Unterstützung eines anderen, durchführen.Überwiegend selbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend selbstständig durchführen und benötigt nur in geringem Maße bzw. teilweise Hilfe.Überwiegend unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend nicht selbstständig durchführen und benötigt in vielen Teilen der Aktivität die Hilfe eines anderen.Unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität sowohl ganz als auch teilweise nicht selbstständig durchführen und ist dringend auf Hilfe eines anderen angewiesen. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Demenz I) Bei den „kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten“ handelt sich um grundlegende geistige Funktionen, deren Beeinträchtigung weitreichende Konsequenzen für die Selbstständigkeit zur Folge haben kann. Im Rahmen des NBA sind sie insbesondere für die Berücksichtigung des Bedarfs an psychosozialer Unterstützung von Bedeutung. Das Einschätzungsergebnis, das dieses Modul liefert, fließt zusammen mit Modul 3 in die entsprechenden Berechnungen ein. 2.1 Personen aus dem näheren Umfeld erkennen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Das Wiedererkennen von Menschen, zu denen im Alltag regelmäßig ein direkter Kontakt besteht, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Nachbarn, Pflegekräfte. 2.2 Örtliche Orientierung Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Sich in der räumlichen Umgebung zurechtzufinden und andere Orte gezielt anzusteuern. 2.3 Zeitliche Orientierung Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Wissen um welche Uhrzeit, Tageszeit oder Jahreszeit es sich handelt. Die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens kennen. 2.4 Gedächtnis Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Sich an kurz zurückliegende Ereignisse (z.B. das Frühstück, die Beschäftigung am Vormittag), länger zurückliegende Ereignisse (z.B. Geburtsort, Berufstätigkeit) erinnern. 2.5 Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Der Bereich betrifft die Fähigkeit alltägliche Alltagshandlungen in der richtigen Reihenfolge ausführen und abschließen zu können wie zum Beispiel sich ankleiden. 2.6 Entscheidungen im Alltagsleben treffen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Angemessene Kleidung (z.B. dem Wetter entsprechend) auswählen, einkaufen, Freizeitbeschäftigungen nachgehen, Freunde und Verwandte anrufen. 2.7 Sachverhalte und Informationen verstehen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Fähigkeit, alltägliche Situationen, Ereignisse oder schriftliche und mündliche Informationen aufzunehmen und richtig zu deuten. 2.8 Risiken und Gefahren erkennen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Zum Beispiel Strom- und Feuerquellen oder Hindernisse auf dem Fußboden. 2.9 Mitteilung elementarer Bedürfnisse Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Elementare Bedürfnisse sind zum Beispiel Hunger, Durst, Frieren. 2.10 Verstehen von Aufforderungen Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Aufforderung zu alltäglichen Tätigkeiten wie essen und trinken. 2.11 Beteiligung an einem Gespräch Bitte wählen vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Fähigkeit, in einem Gespräch die Inhalte aufzunehmen, sinngemäß zu verstehen und das Gespräch weiterzuführen. Zurück Weiter Bedeutung der Kriterien Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt: Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden.Fähigkeit größtenteils vorhanden: Die Fähigkeit ist überwiegend, das heißt die meiste Zeit über, in den meisten Situationen, aber nicht durchgängig vorhanden. Der Pflegebedürftige hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen.Fähigkeit in geringem Maß vorhanden: Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber erkennbar vorhanden. Der Pflegebedürftige hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten. Er kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind aber noch Ressourcen vorhanden.Fähigkeit nicht vorhanden: Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße beziehungsweise sehr selten vorhanden. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Demenz II) Problematische Verhaltensweisen spielen in einigen Bereichen der Versorgung alter Menschen eine zunehmend wichtige Rolle vor allem bei Demenzpatienten. Bedingt durch kognitive Beeinträchtigungen oder psychische Probleme kann eine Person ihr Verhalten nicht mehr bzw. nur noch begrenzt eigenständig steuern und an Umgebungsbedingungen oder Umweltanforderungen anpassen. 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Zielloses Umhergehen in der Wohnung oder der Einrichtung, allgemeine Rastlosigkeit in Form von ständigem Aufstehen und Hinsetzen oder Hin- und Herrutschen auf dem Sitzplatz oder im und aus dem Bett. 3.2 Nächtliche Unruhe Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Nächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen. Schlafstörungen wie Einschlafschwierigkeiten am Abend oder Wachphasen während der Nacht sind nicht damit gemeint. 3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Selbstverletzung durch Gegenstände, sich absichtlich auf den Boden fallen lassen, essen oder trinken ungenießbarer Substanzen, sich selbst schlagen, sich selbst mit den Fingernägeln oder Zähnen verletzen. 3.4 Beschädigung von Gegenständen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Aggressive, auf Gegenstände gerichtete Handlungen, wie zum Beispiel Gegenstände wegstoßen oder wegschieben, gegen Gegenstände schlagen oder das Zerstören von Dingen (z. B. Zerreißen). 3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Dazu zählt zum Beispiel nach Personen schlagen oder treten, andere mit Zähnen oder Fingernägeln verletzen oder Verletzungsversuche gegenüber anderen Personen mit Gegenständen. 3.6 Verbale Aggression Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Das entspricht verbalen Beschimpfungen oder der Bedrohung anderer Personen. 3.7 Andere vokale Auffälligkeiten Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Der Punkt betrifft auffällige verbale Verhaltensweisen wie lautes Rufen, Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund, vor sich hin schimpfen/fluchen, seltsame Laute von sich geben, ständiges Wiederholen von Sätzen/Fragen. 3.8 Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Massnahmen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Abwehr von Unterstützung (z. B. bei der Körperpflege), Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme oder anderer notwendiger Verrichtungen, Manipulation an Vorrichtungen wie z. B. Katheter, Infusion, Sondenernährung etc. 3.9 Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Visuelle, akustische oder andere Halluzinationen, Vorstellung, mit Verstorbenen oder imaginären Personen in Kontakt zu stehen, Vorstellung, verfolgt/bedroht/bestohlen zu werden, usw. 3.10 Ängste Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Äußerung von starken Ängsten oder Sorgen, Erleben von Angstattacken, erhöhte Ängstlichkeit bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen oder im Kontakt mit anderen Personen. 3.11 Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Die Person scheint kaum Interesse an der Umgebung aufzubringen, Sie/Er bringt kaum Eigeninitiative für Aktivitäten oder Kommunikation auf und benötigt Aufforderungen, um etwas zu tun, Sie/Er wirkt traurig und/oder apathisch, möchte am liebsten das Bett nicht verlassen. 3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Verhalten gegenüber anderen Personen wie zum Beispiel distanzloses Verhalten. 3.13 Sonstige unangemessene Handlungen Bitte wählen nie oder sehr selten selten (1 -2 Mal innerhalb von 2 Wochen) häufig (mehrmals wöchentlich) täglich Zurück Weiter Bedeutung der Kriterien Nie oder sehr selten: Das bedeutet, dass ein Mensch so gut wie nie Hilfe benötigt, um sein Verhalten zu steuern.Selten: Selten bedeutet, dass ein Mensch Unterstützung anderer ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen benötigt.Häufig: Häufig bedeutet, die Unterstützung muss zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich erfolgen.Täglich: Der Pflegebedürftige braucht täglich Hilfe, um sein Verhalten zu steuern. Modul 4: Selbstversorgung Das Modul Selbstversorgung umfasst mit Ausnahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sämtliche Verrichtungsbereiche, anhand derer bei der bisherigen Begutachtung nach dem SGB XI Pflegebedürftigkeit eingeschätzt wurde. 4.1 Vorderen Oberkörper waschen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Sich Hände, Gesicht, den Hals, die Arme, Achselhöhlen und den vorderen Brustbereich waschen und abtrocknen. 4.2 Kämmen, Zahnpflege/ Prothesenreinigung, Rasieren Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren 4.3 Intimbereich waschen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Den Intimbereich waschen und abtrocknen. 4.4 Duschen oder Baden Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Bei der Durchführung des Dusch- oder Wannenbads sind neben der Fähigkeit, den Körper waschen zu können, auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. 4.5 Oberkörper an- und auskleiden Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Bereitliegende Kleidungsstücke (z.B. Unterhemd, T-Shirt, Hemd, Bluse, Pullover, Jacke, BH, Schlafanzugoberteil oder Nachthemd) an- und ausziehen. 4.6 Unterkörper an- und auskleiden Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Unterwäsche, Hose/Rock, Strümpfe und Schuhe an-/ausziehen. 4.7 Anteil der Sonderernährung an der Nahrungsaufnahme Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 4.8 Anteil der parenteralen Ernährung Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 4.9 Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränk eingiessen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Belegte Brotscheiben, Obst oder andere Speisen in mundgerechte Stücke zerteilen, Kleinschneiden von Fleisch, Zerdrücken von Kartoffeln, Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnen, Getränke ohne ständiges Verschütten aus einer Flasche oder Kanne in ein Glas bzw. eine Tasse eingießen. 4.10 Essen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Bereitgestellte, mundgerecht zubereitete Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen werden (z.B. Brot, Kekse, Obst), aufnehmen, zum Mund führen, ggf. abbeißen, kauen und schlucken. Mundgerecht zubereitete Speisen mit Gabel oder Löffel aufnehmen, zum Mund führen und essen. Ggf. mit speziellen Hilfsmitteln wie adaptiertem Besteck. 4.11 Trinken Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Bereitstehende Getränke aufnehmen, ggf. mit Hilfsmitteln wie Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz 4.12 Toilette/ Toilettenstuhl benutzen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Umfasst das Gehen zur Toilette, das Hinsetzen/Aufstehen, das Sitzen während der Blasen-/Darmentleerung, die Intimhygiene und das Richten der Kleidung. 4.13 Folgen einer Harninkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter/ Urostoma Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Umgang mit einer bestehenden Harninkontinenz, z. B. Inkontinenzsysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf wechseln und entsorgen. 4.14 Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Inkontinenzsysteme, Analtampons, Stomabeutel sachgerecht verwenden, nach Bedarf wechseln und entsorgen. Zurück Weiter Bedeutung der Kriterien Selbstständig: Die Person kann eine Aktivität alleine, ohne die Unterstützung eines anderen, durchführen.Überwiegend selbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend selbstständig durchführen und benötigt nur in geringem Maße bzw. teilweise Hilfe.Überwiegend unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend nicht selbstständig durchführen und benötigt in vielen Teilen der Aktivität die Hilfe eines anderen.Unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität sowohl ganz als auch teilweise nicht selbstständig durchführen und ist dringend auf Hilfe eines anderen angewiesen. Modul 5: Umgang mit krankheits- /therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Im Modul 5 wird betrachtet inwiefern die selbstständige Krankheitsbewältigung beeinträchtigt ist.In diesem Modul müssen größtenteils nur die auf die Person zutreffenden Felder ausgefüllt werden. Das letzte Feld (5.16) muss allerdings ausgefüllt werden. 5.1 Medikation Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Erfasst wird, ob und wie häufig Medikamente von anderen Personen gegeben oder vorbereitet werden müssen. 5.2 Injektionen (s.c./i.m.) Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Dies betrifft Injektionen, die vorrangig subkutan gegeben werden müssen (z.B. Insulin oder Heparin). 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich In der Regel werden diese Zugänge durch Fachpflegekräfte versorgt. 5.4 Absaugen oder Sauerstoffgabe Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Absaugen betrifft beatmete oder tracheostomierte Patienten. 5.5 Einreibungen, Kälte- / Wärmeanwendungen Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Das betrifft ärztliche verordnete Salben, Cremes sowie ärztliche verordnete Kälte- bzw. Wärmeanwendungen z.B. bei rheumatischen Erkrankungen. 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen (z.B. BZ, RR etc.) Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Auch hier zählen nur ärztlich verordnete Maßnahmen, wie z.B. Messung von Blutdruck und Puls. 5.7 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln (z.B. Prothesen, Kompressionsstrümpfe) Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Das betrifft das An- und Ablegen von Prothesen, Orthesen, Brille, Hörgerät, orthopädischen Schuhen und Kompressionsstrümpfen. 5.8 Verbandwechsel / Wundversorgung Bitte wählen wöchentlich Selbstständig / entfällt täglich monatlich Das betrifft die Versorgung von Wunden, insbesondere bei Dekubitus. 5.9 Wundversorgung bei Stoma Bitte wählen wöchentlich Selbstständig / entfällt täglich monatlich Das betrifft die Reinigung der Stomata nach ärztlicher Verordnung und die notwendige Versorgung mit Verbänden. 5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden Bitte wählen wöchentlich Selbstständig / entfällt täglich monatlich Diese Form der regelmäßigen Katheterisierung betrifft vor allem neurogene Blasenstörungen. 5.11 Therapiemassnahmen in häuslicher Umgebung (z.B. Bewegungsübungen, Atemgymnastik) Bitte wählen wöchentlich Selbstständig / entfällt täglich monatlich Wer Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherpie erhält, sollte Zuhause regelmässig seine Übungen wiederholen. Die erforderliche Häufigkeit der häuslichen Übungen wird hier erfasst. 5.12 Zeitlich ausgedehnte technikintensive Massnahmen in häuslicher Umgebung (wie Hämodialyse) Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Das betrifft Therapiemaßnahmen wie Dialyse oder Beatmung, die Zuhause durchgeführt werden können, wenn eine geschulte Fachkraft diese überwacht. 5.13 Arztbesuche Bitte wählen Selbstständig / entfällt wöchentlich monatlich Hier wird die durchschnittliche Häufigkeit der notwendigen Hilfe bei Arztbesuchen erfasst. 5.14 Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Bitte wählen Selbstständig / entfällt wöchentlich monatlich Ist der Zeitaufwand für Besuche bei Therapeuten, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems zur ambulanten Behandlung größer als drei Stunden, so ist dieser hier zu erfassen. 5.15 Zeitlich ausgedehnter Besuch med. / therap. Einrichtungen (länger als 3 Std.) Bitte wählen Selbstständig / entfällt wöchentlich monatlich Sind spezialisierte Einrichtungen aufzusuchen und der Zeitaufwand für einen Besuch inklusive Fahrtzeiten über drei Stunden liegt, sind diese hier zu erfassen. 5.16 Einhaltung einer Diät oder anderer Verhaltensvorschriften Bitte wählen Selbstständig / entfällt täglich wöchentlich monatlich Ist eine Diät erforderlich, dann wird hier erfasst, ob die Diät selbstständig, überwiegend selbsständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig durchgeführt wird. Zurück Weiter Bedeutung der Kriterien Selbstständig/entfällt: Die Person kann eine Maßnahme alleine, ohne die Unterstützung eines anderen, durchführen oder wird nicht durchgeführt.Überwiegend selbstständig: Die Person kann eine Maßnahme weitestgehend selbstständig durchführen und benötigt nur in geringem Maße bzw. teilweise Hilfe.Überwiegend unselbstständig: Die Person kann eine Maßnahme weitestgehend nicht selbstständig durchführen und benötigt in vielen Teilen der Maßnahme die Hilfe eines anderen.Unselbstständig: Die Person kann eine Maßnahme sowohl ganz als auch teilweise nicht selbstständig durchführen und ist dringend auf Hilfe eines anderen angewiesen. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte Dieses Modul beinhaltet die zur Gestaltung des Alltagslebens gehörenden psychisch-kognitiven Fähigkeiten, nach individuellen Gewohnheiten den Tagesablauf bewusst zu gestalten, nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einzuhalten, die tägliche Routine und andere Aktivitäten zur Beschäftigung zu planen, aber auch über den Tag hinaus in die Zukunft zu planen. Ergänzend dazu wird in diesem Modul die Gestaltung sozialer Kontakte berücksichtigt. 6.1 Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig planerischen Fähigkeiten, die zur Gestaltung des Tagesablaufs notwendig sind. 6.2 Ruhen und Schlafen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Ruhen und Schlafen = Neben dem Tag-Nacht-Rhythmus betrifft das auch ausreichende Ruhe- und Schlafphasen. 6.3 Sich beschäftigen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Fähigkeit eigene Vorlieben und Interessen zu verfolgen. 6.4 In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Unter diesem Punkt wird erfragt, inwieweit längere Zeitabschnitte über den Tag hinaus vorausschauend geplant werden können. 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Wie die befragte Person im direkten Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern umgeht. 6.6 Kontaktpflege zu Personen ausserhalb des direkten Umfeldes Bitte wählen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Wie und ob bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten werden, beendet oder zeitweise abgelehnt werden. Zurück Weiter Bedeutung der Kriterien Selbstständig: Die Person kann eine Aktivität alleine, ohne die Unterstützung eines anderen, durchführen.Überwiegend selbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend selbstständig durchführen und benötigt nur in geringem Maße bzw. teilweise Hilfe.Überwiegend unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend nicht selbstständig durchführen und benötigt in vielen Teilen der Aktivität die Hilfe eines anderen.Unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität sowohl ganz als auch teilweise nicht selbstständig durchführen und ist dringend auf Hilfe eines anderen angewiesen. Ihr Ergebnis: Pflegegrad (keiner)* Zusammensetzung der Punkte ModulPunktzahl Modul 1 0/10 Modul 2 0/15 Modul 3 0/15 Modul 4 0/40 Modul 5 0/20 Modul 6 0/15 Gesamt 0/100 * Das Ergebnis dieses Rechners ist ohne Gewähr. Der Pflegegradrechner ermittelt den Pflegegrad lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächliche Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen Träger. Passende Leistungen & Angebote Die Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht & Leistungen Seit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade, die die alten Pflegestufen vollständig abgelöst haben. Als Kriterium für die Pflegebedürftigkeit gilt nun nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Was sich genau mit den Pflegegraden ändert, zeigt der Wohnen-im-Alter-Ratgeber in einem umfassenden Überblick über die neuen Pflegegrade. Hausnotruf Ein Hausnotruf ist ein System, das es älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ermöglicht, im Notfall Hilfe anzufordern, ohne das Haus verlassen zu müssen. Barrierefreier Badumbau Ein Umbau zum barrierefreien Bad ermöglicht Ihnen Bewegungsfreiheit und Sicherheit. So genießen Sie Ihr Bad ohne Einschränkungen. Treppenlift – barrierefreies Wohnen Im Alter kann das Treppensteigen zu einer echten Hürde werden. Um trotzdem in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, muss der Wohnraum an die Bedürfnisse angepasst werden. Daher ist es sinnvoll in einen Treppenlift zu investieren. Pflegegradberatung Wir helfen Ihnen mit der kostenlosen Erstberatung dabei, den Pflegegrade zu beantragen, ihn zu überprüfen oder zu widersprechen. 24h Betreuung Wenn sich ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, bietet die 24-Stunden-Betreuung eine ideale Unterstützung.
Die Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht & Leistungen Seit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade, die die alten Pflegestufen vollständig abgelöst haben. Als Kriterium für die Pflegebedürftigkeit gilt nun nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Was sich genau mit den Pflegegraden ändert, zeigt der Wohnen-im-Alter-Ratgeber in einem umfassenden Überblick über die neuen Pflegegrade.
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