Der Pflegegradrechner

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Modul 1: Mobilität

Das Modul „Mobilität“ umfasst die zentralen Aspekte der Fähigkeit zur Fortbewegung sowie zur Lageveränderung des Körpers im innerhäuslichen Bereich. Beeinträchtigungen der Mobilität eines Menschen wirken sich in nahezu allen Lebensbereichen aus und sind in vielen Fällen ausschlaggebend für den Verlust von Selbstständigkeit bei der Durchführung anderer Aktivitäten.

Einnehmen von verschiedenen Positionen im Bett, Drehen um die Längsachse und das Aufrichten aus dem Liegen. Aufrecht halten auf dem Bett, Stuhl oder Sessel. Aufstehen und Umsetzen von einer erhöhten Sitzfläche, Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank, Toilette usw. Für übliche Gehstrecken werden mindestens acht Meter festgelegt. Hier wird die Selbstständigkeit am Beispiel einer Treppe über zwei Etagen eingeschätzt.
Bedeutung der Kriterien
  • Selbstständig: Die Person kann eine Aktivität alleine, ohne die Unterstützung eines anderen, durchführen.
  • Überwiegend selbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend selbstständig durchführen und benötigt nur in geringem Maße bzw. teilweise Hilfe.
  • Überwiegend unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität weitestgehend nicht selbstständig durchführen und benötigt in vielen Teilen der Aktivität die Hilfe eines anderen.
  • Unselbstständig: Die Person kann eine Aktivität sowohl ganz als auch teilweise nicht selbstständig durchführen und ist dringend auf Hilfe eines anderen angewiesen.