Rollstuhlrampen: Vorschriften, Steigung und Finanzierung
Sowohl öffentliche als auch private Gebäude sollten bzw. müssen barrierefrei sein. Bei manchen alten Häusern sind dazu größere Umbauten notwendig, aber bei vielen Gebäuden tut es eine passende Rollstuhlrampe. Diese muss bei öffentlichen Bauten etlichen Vorschriften entsprechen.
Definition von Rollstuhlrampen Definition von Rollstuhlrampen
Eine Rollstuhlrampe ist eine geneigte Fläche, die beispielsweise Rollstuhlfahrern das Überwinden von Hindernissen wie Treppen, Absätze oder Schwellen ermöglichen soll. Das Gebäude wird durch Rollstuhlrampen somit barrierefrei.
Vorschriften für öffentliche Gebäude Vorschriften für öffentliche Gebäude
Die Vorgaben für Rampen sind in der DIN 18040-1 zu finden. Danach müssen sie mindestens 120 cm breit sein, eine Steigung von höchstens 6 Prozent besitzen und einen Handlauf mit 3 bis 4,5 cm Durchmessern aufweisen, der sich auf einer Höhe von 85 bis 90 cm befinden muss. Weiterhin muss die Rampe auf beiden Seiten Radabweiser von 10 cm Höhe, Bewegungsflächen von 150 x 150 cm am Anfang und am Ende der Rampe und eine Entwässerungsmöglichkeit haben. Der Handlauf muss aktuell einen Durchmesser von 3,5 – 4,0 cm haben. Die Handlaufhöhe beträgt aktuell 85,0 – 95,0 cm bei bündigem Abschluss (DIN 18040-1).
Empfehlungen für Rampen für private Häuser Empfehlungen für Rampen für private Häuser
Für private Häuser gelten diese Bestimmungen nicht, dennoch muss die Rampe sorgfältig geplant werden, damit der Rollstuhlfahrer diese bequem und gefahrlos benutzen kann. Teile des Gebäudes sollten daher nicht in die Rampe hineinragen, z. B. Mauervorsprünge oder Rohre. Zu überlegen ist, ob eine stationäre Rampe oder eine mobile Schiene notwendig ist.
Steigungen von Rampen Steigungen von Rampen
Je schwerer der Fahrer und größer der Rollstuhl, desto eher ist eine Rampe angeraten. Die Steigung der Rampe sollte für Selbstfahrer höchstens 10 Prozent, bei einem Rollstuhl von schwacher Person geschoben maximal 12 Prozent, von starker Person geschoben oder für einen Elektrorollstuhl maximal 20 Prozent betragen. Vorteilhaft ist grundsätzlich eine niedrigere Steigung, wenn es sich einrichten lässt.
Oberflächen für Rollstuhlrampen Oberflächen für Rollstuhlrampen
Die Oberfläche der Rampe sollte im Außenbereich eine gitterartige oder gelochte Oberfläche aufweisen, damit sich Regen, Schnee und Schmutz weitgehend von selbst entfernen und ein optimaler Halt für den Rollstuhl gewährleistet ist. Im Innenbereich werden Rampen mit einer gefrästen, gitterartigen, gelochten oder antirutschbeschichteten Oberfläche empfohlen.
Schwellenrampen für den Innenbereich Schwellenrampen für den Innenbereich
Im Haus müssen gelegentlich Schwellenrampen eingesetzt werden. Sie sind als ein-, zwei- oder dreiteilige Rampen mit oder ohne Radabweiser erhältlich. Das Mittelstück liegt entweder auf der Schwelle auf oder schwebt über dem Türprofil. Die letzte Variante ist vorzuziehen, da sie den Türrahmen vor Beschädigungen bewahrt. Seitliche Radabweiser sind anzuraten, da sie dem Rollstuhlfahrer mehr Schutz und Stabilisierung bieten.
Finanzierung von Rampen Finanzierung von Rampen
Die Kostenübernahme einer Rampe als Hilfsmittel richtet sich nach der Dauer der Einschränkung, die einen Rollstuhl notwendig macht. Handelt es sich um eine vorübergehende Erkrankung, ist die Krankenkasse zuständig, die eher mobile Rampen fördert. Wenn der Rollstuhlfahrer einem Pflegegrad zugeteilt ist, wenden Sie sich an seine Pflegekasse. Sie unterstützt fest montierte Rampen.
Hat die Behinderung eine andere Ursache, können auch die Unfall- oder Rentenversicherung in Frage kommen. Bevor Sie sich für den Kauf einer Rampe entscheiden, klären Sie zunächst ab, welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt, damit Sie sich eventuelle Unstimmigkeiten ersparen. Die Zuständigkeit der Leistung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar als Technische Hilfsmittel SGB XI §40 festgelegt.

Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger