Was kostet Pflege? Finanzierung der Pflegekosten

Da das Wohnen und die Pflege mit zunehmendem Alter eine wichtige Rolle spielen, ist es notwendig sich Gedanken über etwaige Kosten zu machen.

Die Faktoren sind eng mit der Auswahl der entsprechenden Pflegeform verbunden. Möchte man eher im Pflegeheim untergebracht werden, oder bietet es sich an häuslich – also ambulant – versorgt zu werden?

Wohnen im Alter gibt in diesem Ratgeber einen Einblick in die Kosten und Finanzierung der Pflege.

Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld Übersicht: Pflegeleistungen und Pflegegeld

Stand: Januar 2026

PflegegradPflegesachleistungPflegegeldEntlastungsbetrag
10 €0 €131 €
2796 €347 €131 €
31.497 €599 €131 €
41.859 €800 €131 €
52.299 €990 €131 €
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Hinweis

Der zweckgebundene Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht Versicherten aller Pflegegrade zur Verfügung. Er dient dazu, pflegende Angehörige durch anerkannte Angebote wie Tagespflege, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter zu entlasten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können zusätzlich für Entlastungsangebote umgewandelt werden (Antrag erforderlich).

  • Ansparfunktion: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.

  • Abrechnung: Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Anbieter. Sie können in Vorkasse gehen oder per Abtretungserklärung eine direkte Abrechnung zwischen Kasse und Anbieter ermöglichen.

Pflegegeld

Die Überweisung des Pflegegeldes erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen, der über die Mittel grundsätzlich frei verfügen kann. Meist wird es als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung der häuslichen Pflege durch professionelle ambulante Pflegedienste. Diese unterstützen bei der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bei Betreuungsleistungen.

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Aufteilung zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld. Hierbei findet eine prozentuale Verrechnung statt: Wird beispielsweise nur 70 % des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verbraucht, werden die verbleibenden 30 % anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

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Beispiel

Frau Maier ist pflegebedürftig und dem Pflegegrad 3 zugeordnet. Damit stehen ihr monatlich entweder 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Da ihre Tochter berufstätig ist, sie aber bei täglichen Besuchen im Alltag unterstützen möchte, entscheidet sich Frau Maier für die Kombinationslösung.

Die Rechnung:

  1. Inanspruchnahme Sachleistung: Der ambulante Pflegedienst stellt monatlich 1.197 € in Rechnung. Das entspricht exakt 80 % ihres Budgets für Pflegesachleistungen (1.497 €).

  2. Verbleibender Anteil: Da 80 % verbraucht sind, bleiben noch 20 % des Anspruchs offen.

  3. Auszahlung Pflegegeld: Frau Maier erhält nun 20 % ihres zustehenden Pflegegeldes (599 €) ausgezahlt. Das sind 119 €.

Insgesamt profitiert Frau Maier von Leistungen im Wert von 1.316 €.

  • Die 1.197 € für den Pflegedienst werden direkt von der Pflegekasse mit dem Anbieter abgerechnet.

  • Die 119 € Pflegegeld werden Frau Maier direkt auf ihr Konto überwiesen. Mit diesem Betrag kann sie die Unterstützung ihrer Tochter honorieren oder ihn für zusätzliche private Hilfen verwenden.

Ambulante Pflege Ambulante Pflege

Durch die ambulante, beziehungsweise häusliche Pflege erhalten pflegebedürftige Senioren medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Pflege selbst kann sowohl von Angehörigen als auch von externen Pflegediensten übernommen werden. Dies richtet sich häufig nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege. So kann die Pflege nur einige Male in der Woche erfolgen, in einigen Fällen aber auch täglich benötigt werden. Das Ziel der ambulanten Pflege ist es, die pflegebedürftige Person so weit zu unterstützen, dass sie das heimische Wohnumfeld nicht verlassen muss.

Die Leistungen, die die häusliche Pflege umfassen, sind die Grundversorgung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Seniorenbetreuung, die Verhinderungspflege sowie die ambulante Tages- und Nachtpflege.

Wer zahlt für die Pflege im eigenen Zuhause?

In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet und aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt verordnet werden. Den Großteil der ambulanten Pflegeleistungen – also Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie Pflegehilfsmittel - übernimmt die Pflegekasse.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken, werden die Pflegebedürftigen pflichtig. Sollte das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen müssen Angehörige die Differenz zwischen den Leistungen der Kasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten übernehmen, den so genannten Elternunterhalt. Sollten die Angehörigen den Pflegebedürftigen finanziell nicht unterstützen können, dann kann Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Ratgeber: Ambulante Pflege

Veränderung des Wohnumfeldes Veränderung des Wohnumfeldes

Wird ein Senior zum Pflegefall und möchte solange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, ist es häufig sinnvoll, das Wohnumfeld bedarfsgerecht umzubauen. Wichtig hierbei ist vor allem die Sicherheit des Pflegebedürftigen.

Zur Finanzierung solcher Maßnahmen kann bei der Pflegekasse ein Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann für die Umbaumaßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege mit einer Beihilfe von bis zu 4.180 € durch die Kasse gerechnet werden.

Voraussetzung für die Hilfe durch die Kasse ist, dass die Umbauten zu einer Erleichterung der Pflege im häuslichen Umfeld beitragen und / oder die Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung des Bedürftigen unterstützen.

Es kann außerdem ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Im besten Fall legen Sie direkt einen Kostenvoranschlag mit dazu. Ein Antrag kann auch nach einer Empfehlung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgen. Dieser erstellt Empfehlungen zur Anpassung des Wohnumfeldes. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, kann der Betrag auf bis zu 16.720 € pro Maßnahme steigen.

Pflegeheim Pflegeheim

Sollte die ambulante Pflege keine angemessene Versorgungsituation für die bedürftige Pflegeperson darstellen, ist die Unterbringung in ein Pflegeheim eine passende Alternative. Da Seniorenheime häufig nicht günstig sind, kann die Kostenfrage in vielen Fällen Überlegungen nach eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten nach sich ziehen.

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Monatliche Kosten für das Pflegeheim

Die monatlichen Pflegekosten im Pflegeheim sind alles andere als niedrig. Mit dem sogenannten Heimentgelt wird allerdings nicht nur eine Unterkunft, sondern eine umfassende Rundumversorgung finanziert. Die Heimkosten müssen von den Senioren selbst getragen werden. Sie sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Kosten für Unterkunft: Lage, Ausstattung des Zimmers

  • Verpflegungskosten: Finanzierung einer Vollverpflegung

  • Pflegekosten: Entlohnung für fachlich ausgebildetes Personal

  • Investitionskosten: Beiträge für die Instandhaltung des Gebäudes oder der Einrichtung.

Wer zahlt was?

Grundsätzlich muss jeder Senior selbst für die Unterbringung in einem Pflegeheim aufkommen. Sofern keine finanziellen Rücklagen bestehen, muss auf ein eventuell vorhandenes Eigenheim, Aktien oder sonstiges Eigentum zurückgegriffen werden. Auch Angehörige, d.h. Ehepartner und Kinder, können pflichtig werden, um die Kosten zu decken.

Finanzierung von außen

Während der pflegebedürftige Senior und dessen Kinder in der Pflicht sind, für die Unterbringungs- und Investitionskosten aufzukommen, werden anfallende Pflegekosten bei der Pflegekasse geltend gemacht. Damit ist im Grunde lediglich die Finanzierung der Kosten nötig, die auch bei einem Leben in den eigenen vier Wänden anfallen würde.

Reichen die finanziellen Mittel trotz der Unterstützung durch die Kasse nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei dem zuständigen Amt für Soziales gestellt und somit Sozialhilfe beantragt werden.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Wie bereits angedeutet, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Wohnheimkosten. Sie ist für den Bereich der Pflege zuständig und kümmert sich somit um die pflegebedingten Kosten. Ist der betroffene Senior einem Pflegegrad zugeordnet, erhält dieser finanzielle Beihilfe in einem Maße, die vom individuellen Pflegegrad abhängig ist.

Die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind Bestandteil der Eigenleistung und sind nicht von den Pflegesachleistungen der Pflegekassen abgedeckt.

Höhe der Leistungen

Die Leistungen der zuständigen Kasse richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sind die pflegebedingten Kosten für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb eines Heims gleich hoch (Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung lediglich einen Zuschuss in Höhe von 131 € monatlich).

Übersteigt die Höhe der Pflegekassenleistung den pflegebedingten Eigenanteil, darf die Differenz verwendet werden, um die restlichen Kosten des Pflegeheims zu decken.

Zusätzlich zu diesen Festbeträgen beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den pflegebedingten Kosten. Die Höhe dieses Zuschlags richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes und entlastet Bewohner mit zunehmender Zeit immer stärker. Der Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil beträgt bei einer Verweildauer von:

  • 0 bis 12 Monaten 15 %
  • 13 bis 24 Monaten 30 %
  • 25 bis 36 Monaten 50 %
  • mehr als 36 Monaten 75 %

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie die nach Abzug aller Zuschüsse verbleibenden Restkosten müssen selbst aufgebracht werden.

Häufige Fragen zu den Pflegekosten Häufige Fragen zu den Pflegekosten

Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten für ein Pflegeheim im Durchschnitt?

Die Gesamtkosten für einen Heimplatz setzen sich aus Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Im bundesweiten Durchschnitt müssen Bewohner mit Gesamtkosten zwischen 3.000 € und 4.500 € pro Monat rechnen. Die Pflegekasse übernimmt davon jedoch einen Teil, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Wie hoch ist der tatsächliche Eigenanteil, den ich monatlich selbst zahlen muss?

Trotz der Zuschüsse durch die Pflegekasse bleibt ein Eigenanteil, den Bewohner privat tragen müssen. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts liegt dieser Eigenanteil im Bundesdurchschnitt derzeit bei ca. 2.700 € bis 3.200 € pro Monat. Durch steigende Leistungszuschläge der Pflegekasse sinkt dieser Betrag mit zunehmender Dauer des Aufenthalts.

Wann muss ich den Antrag auf Pflegeleistungen stellen?

Pflegeleistungen werden nicht rückwirkend gezahlt. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erst später erfolgt.

Wie verringert sich der Eigenanteil im Pflegeheim über die Zeit?

Die Pflegekasse zahlt je nach Aufenthaltsdauer einen steigenden Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr liegt dieser bei 15 %, im zweiten Jahr bei 30 %, im dritten bei 50 % und ab dem vierten Jahr bei 75 %. Dadurch sinkt die monatliche finanzielle Belastung für Bewohner, die länger im Heim leben, deutlich.

Was passiert, wenn mein Erspartes für das Pflegeheim nicht ausreicht?

In diesem Fall greift die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege. Zuvor muss jedoch das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen eingesetzt werden. Seit dem Angehörigenentlastungsgesetz werden Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 € überschreitet.

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld jeden Monat neu aufteilen?

Ja, bei der Kombinationsleistung findet die Abrechnung monatlich spitz statt. Wenn der Pflegedienst in einem Monat weniger Leistungen erbringt, erhöht sich automatisch der Anteil des ausgezahlten Pflegegeldes für diesen Zeitraum. Das bietet maximale Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege.

Werden die Kosten für einen bedarfsgerechten Umbau der Wohnung voll übernommen?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme für die Verbesserung des Wohnumfeldes. Übersteigen die Kosten für den Umbau diesen Betrag, muss die Differenz privat getragen werden, sofern keine weiteren Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Fachliche Expertise

  • Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Palliativpflegefachkraft

  • Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft

  • Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

Xing-Profil

Pflegeexpertin bei Wohnen im Alter