Kurzzeitpflege: Anspruch, Kosten und Finanzierung
Die Kurzzeitpflege ist eine Variante der vollstationären Pflege. Häufig kommt sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen zum Einsatz.
Anders als die Verhinderungspflege wird die Kurzzeitpflege lediglich im stationären Bereich durchgeführt.
Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse finanziell bezuschusst und kann sowohl für die Pflegenden als auch für die Pflegebedürftigen eine Entlastung darstellen.
Wichtige Neuerung: Ab dem 01.07.2025 erhalten Sie für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ein gemeinsames, flexibles Entlastungsbudget. Damit stehen Ihnen erweiterte Optionen zur Verfügung.
Wohnen-im-Alter hat die wichtigsten Informationen zur Kurzzeitpflege im Ratgeber zusammengetragen.
Definition: Was ist Kurzzeitpflege? Definition: Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vollstationären Pflege, die ab Pflegegrad 2 über einen begrenzten Zeitraum im Jahr hinweg in Anspruch genommen werden kann.
Oft geht dieser Pflegeform eine kurzfristige Verschlechterung des Gesundheitszustandes voraus, sodass die häusliche Pflege durch Angehörige eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen nicht mehr gewährleisten kann. Auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird die Kurzzeitpflege häufig in Anspruch genommen.
Diese Variante der vollstationären Pflege ist auf eine Dauer von bis zu 4 Wochen im Jahr beschränkt.
Diese Tage sollten von den Pflegenden auch dann genutzt werden, wenn die Kurzzeitpflege eigentlich nicht nötig wäre. Auf diese Weise können sich pflegende Angehörige auch einmal vom anstrengenden Pflegealltag erholen und neue Kraft für die weitere Versorgung des Pflegebedürftigen sammeln.
Anders als die Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege lediglich als vollstationäre Betreuung möglich und kann nicht ambulant durchgeführt werden.
Einsatz der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege kann der Entlastung der Pflegenden vom Pflegealltag dienen, kann aber auch als Überbrückung genutzt werden, wenn eine Pflege zu Hause nicht möglich ist.
So kommt die Kurzzeitpflege beispielsweise in folgenden Fällen zum Einsatz:
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, für Zeit der Umstellungsphase bis eine sachgerechte Pflege organisiert ist oder der Senior wieder allein leben kann
Während einer Erkrankung des pflegenden Angehörigen
Zur vorübergehenden physischen und psychischen Entlastung der Pflegenden vom oft harten Pflegealltag
Zur Überbrückung bei einem kurzfristig eingetretenen Pflegefall, wenn die Wohnung zuerst altersgerecht umgebaut werden und die Pflege organisiert werden muss
Im Fall einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege durch Angehörige keine optimale Versorgung mehr gewährleisten kann
Möglichkeiten zur Kurzzeitpflege
Wer auf die Kurzzeitpflege zurückgreifen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Dazu zählen:
Spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflegestationen im Pflegeheim
Kurzzeitpflegewohnbereich, innerhalb einer stationären Altenhilfeeinrichtung oder eines Krankenhauses
Wichtig ist bei der Auswahl, dass die jeweilige Einrichtung über eine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI verfügt.
In Ausnahmefällen ist allerdings auch eine Unterbringung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung ohne diese Zulassung möglich, wenn der pflegende Angehörige diese selbst in Anspruch nimmt.
Leistungen der Kurzzeitpflege Leistungen der Kurzzeitpflege
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind vergleichbar mit der der stationären Pflege. Dazu zählen:
Die sogenannten Hotelkosten, also Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Grundpflege und Behandlungspflege, also Körperpflege, Verbandswechsel, Messen von Blutdruck und so weiter
Teilnahme an Therapie- und Beschäftigungsangeboten
Nutzung der Angebote der Einrichtung

Hinweis: Dabei werden allerdings nicht alle Kosten von der Pflegekasse getragen, wie auch bei stationärer Pflege müssen Hotelkosten selbst gezahlt werden.
Anspruch Anspruch
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2 und kann im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets für bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die 8 Wochen sind nun eine gemeinsame Obergrenze für alle Leistungen aus dem Entlastungsbudget, nicht nur für die Kurzzeitpflege allein.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
In Ausnahmefällen kann die Kurzzeitpflege seit dem 1. Januar 2016 auch ohne einen Pflegegrad beantragt werden. Beispielsweise nach Unfall oder bei einer schweren Erkrankung, bei der ein Senior plötzlich pflegebedürftig wird. Oftmals schließt sich die Kurzzeitpflege auch akut nach einem Krankenhausaufenthalt an.
Anders als bei einem vorhandenen Pflegegrad kann die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad allerdings nicht zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden, sondern lediglich bei pflegerischen Engpässen.
Im Fall der Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zahlt die Kosten zudem nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse. Entsprechend muss auch der Antrag auf diese Leistung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Kosten Kosten
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
Hotelkosten: Kosten für Unterkunft und Versorgung
Investitionskosten: Kosten für die Instandhaltung etc.
Pflegekosten: Kosten für pflegerische Leistungen
Dabei werden die anfallenden pflegerischen Kosten durch die Leistungen der Pflegekasse abgedeckt. Die verbleibenden Kosten müssen durch den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Finanzierung Finanzierung
Die Finanzierung der Kurzzeitpflege muss nicht durch die Pflegebedürftigen allein gestemmt werden. Die Pflegekasse unterstützt diese ab einem anerkannten Pflegegrad 2 im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets mit bis zu 3.539 € jährlich.
Unterstützung durch die Pflegekasse
Eine umfassende Pflege ist teuer, dies gilt auch für die Kurzzeitpflege. Damit die Pflegebedürftigen nicht allein die Finanzierung stemmen müssen, erhalten sie eine Unterstützung durch die Pflegekasse.
Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Zulassung der Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege durch die Kasse. Daher sollte bei der Auswahl der Einrichtung darauf geachtet werden, dass diese vorhanden ist, d a die Leistungen der Pflegekasse sonst nicht in Anspruch genommen werden können.
Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines anerkannten Pflegegrades. So haben alle Pflegebedürftigen, die mindestens in einen Pflegegrad 2 eingestuft sind, ab dem 01.07.2025 einen Anspruch auf das neue Entlastungsbudget. Dieses Budget beträgt bis zu 3.539 € jährlich und kann für die Kurzzeitpflege sowie die Verhinderungspflege für insgesamt bis zu 8 Wochen im Jahr eingesetzt werden. Die Beiträge sind für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch und werden unabhängig vom spezifischen Pflegegrad ausgezahlt.
Pflegegrad | Entlastungsbudget | |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 3.539 € | |
Pflegegrad 3 | 3.539 € | |
Pflegegrad 4 | 3.539 € | |
Pflegegrad 5 | 3.539 € |
Zuschüsse kombinieren für die Finanzierung der Kurzzeitpflege Zuschüsse kombinieren
Die Kosten der Kurzzeitpflege können Sie ab dem 01.07.2025 mit folgenden Zuschüssen finanzieren:
- mit dem neuen Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € jährlich (dieses fasst die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen)
- mit dem Entlastungsbeitrag von 125 €
- mit dem Pflegegeld für bis zu 8 Wochen
TIPP
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Entlastungsbudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege Entlastungsbudget
Ab dem 1. Juli 2025 sind die bisher getrennten Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst. Das bedeutet für Sie maximale Flexibilität:
Sie verfügen über ein jährliches Gesamtbudget von 3.539 €, das Sie wahlweise für die Kurzzeitpflege (stationär) oder die Verhinderungspflege (ambulant) einsetzen können
Auch die Zeitkontingente werden zusammengelegt: Sie können das Budget für insgesamt bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr nutzen
Ein wichtiger Vorteil: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt vollständig
Es ist keine komplizierte "Umlagerung" von Mitteln mehr nötig. Sie entscheiden einfach, wie Sie den Gesamtbetrag und die Gesamtdauer am besten für Ihre Entlastung nutzen wollen
Diese Neuerung macht die Planung Ihrer Pflegebedürfnisse deutlich einfacher.
Sind die verbleibenden Kosten der Kurzzeitpflege dennoch zu hoch und können nicht durch den Pflegebedürftigen getragen werden, kann der Elternunterhalt zum Einsatz kommen oder die sogenannte Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Kurzzeitpflege beantragen Kurzzeitpflege beantragen
Der Antrag auf Leistungen aus dem Entlastungsbudget, beispielsweise für die Kurzzeitpflege, muss durch den Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Betreuer unterschrieben werden. Bei der Antragsstellung können aber auch die Pflegekasse oder der Sozialdienst einer Pflegeeinrichtung, eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung unterstützend zur Seite stehen.
Die Antragsformulare sind bei der Pflege- sowie bei der Krankenkasse erhältlich. Im Optimalfall sollte eine Beantragung kurz vor Beginn der benötigten Leistung stattfinden. Allerdings kann eine Kurzzeitpflege auch kurzfristig notwendig werden, beispielsweise bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung des Zustands des Pflegebedürftigen oder im Anschluss an einen ungeplanten Krankenhausaufenthalt.
In diesem Fall ist die Aussage der Pflegeperson oder des Pflegedienstes ausreichend, die die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege belegen. Die Leistungen des Entlastungsbudgets können für Pflegebedürftige und Pflegende eine wichtige Entlastung vom harten Pflegealltag bringen. Daher sollten die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unbedingt genutzt werden!
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Pflegeformen im Überblick

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen