Gesetzlicher Betreuer - verständlich erklärt
Viele Menschen möchten ihr Leben lang selbst entscheiden. Doch Krankheit, Unfall oder Behinderung können dazu führen, dass Unterstützung notwendig wird. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden.
Was ist ein gesetzlicher Betreuer? Was ist ein gesetzlicher Betreuer?
Ein gesetzlicher Betreuer ist eine Person, die vom Betreuungsgericht bestellt wird. Er unterstützt Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Der gesetzliche Betreuer hilft zum Beispiel:
- bei Behörden und Verträgen
- bei finanziellen Angelegenheiten
- bei gesundheitlichen Entscheidungen
- bei der Organisation von Pflege oder einem Aufenthalt im Pflegeheim
Wichtig
Ein gesetzlicher Betreuer ist kein Vormund. Erwachsene werden nicht entmündigt.
Gesetzlicher Betreuer oder gesetzlicher Vormund? Gesetzlicher Betreuer oder gesetzlicher Vormund?
Der Begriff gesetzlicher Vormund wird umgangssprachlich oft verwendet, ist aber rechtlich nicht korrekt. Für Erwachsene gibt es keine Vormundschaft, sondern ausschließlich die rechtliche Betreuung.
Aufgaben des Betreuers Aufgaben des Betreuers
Ein Betreuer in der Pflege darf nur in den Bereichen handeln, die das Gericht festgelegt hat. Typische Aufgaben sind:
- Gesundheitsvorsorge
- Organisation von Pflegeleistungen
- Entscheidungen rund um das Pflegeheim
- Verwaltung von Einkommen und Vermögen
Gerade beim Thema gesetzlicher Betreuer im Pflegeheim ist wichtig:
Der Betreuer muss die Wünsche des Betroffenen beachten, auch bei der Wahl oder dem Wechsel der Einrichtung.
Wann wird eine gerichtliche Betreuung eingerichtet? Wann wird eine gerichtliche Betreuung eingerichtet?
Eine gerichtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn sie wirklich notwendig ist. Das ist der Fall, wenn:
- eine Krankheit oder Behinderung vorliegt
- wichtige Angelegenheiten nicht mehr zuverlässig geregelt werden können
- andere Hilfen, etwa durch Angehörige oder eine Vorsorgevollmacht, nicht ausreichen
Der Betroffene selbst kann die Betreuung anregen.
Auch Angehörige, Ärzte oder soziale Dienste dürfen das Gericht informieren. Die Entscheidung trifft immer das Betreuungsgericht.
Muss man geschäftsunfähig sein? Muss man geschäftsunfähig sein?
Nein. Eine Betreuung setzt keine Geschäftsunfähigkeit voraus.
Viele betreute Menschen:
- schließen weiterhin Verträge
- verwalten Teile ihres Geldes selbst
- entscheiden über medizinische Behandlungen
Der Betreuer unterstützt nur dort, wo Hilfe nötig ist.
Rechtlicher Hinweis
Geschäftsfähigkeit und Betreuung sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge.
Wie wird ein Betreuer für Senioren beantragt? Wie wird ein Betreuer für Senioren beantragt?
Ein Betreuer für Senioren wird nicht beantragt wie ein Antrag bei einer Behörde, sondern durch das Betreuungsgericht geprüft.
Ablauf
Anregung beim Betreuungsgericht (z. B. durch Angehörige)
Anhörung des Betroffenen
Ärztliche Einschätzung
Gerichtliche Entscheidung
Erst danach wird ein Betreuer offiziell bestellt.
Wer kann gesetzlicher Betreuer werden? Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?
Häufig wird ein gesetzlicher Betreuer aus der Familie eingesetzt, zum Beispiel:
- Ehepartner
- Kinder
- andere nahe Angehörige
Auch enge Vertrauenspersonen kommen infrage.
Ist niemand geeignet oder verfügbar, bestellt das Gericht einen amtlichen Betreuer (Berufs- oder Vereinsbetreuer).
Kontrolle und Schutz
Jeder Betreuer steht unter gerichtlicher Aufsicht. Vor allem bei Finanzen müssen regelmäßig Berichte eingereicht werden.
Pflichtverletzungen können dazu führen, dass der Betreuer:
abberufen
ersetzt
oder haftbar gemacht wird
Vor- und Nachteile eines gesetzlichen Betreuers Vor- und Nachteile eines gesetzlichen Betreuers
Vorteile
- gerichtliche Kontrolle
- rechtliche Sicherheit
- Schutz vor Missbrauch
Nachteile
- eingeschränkte Entscheidungsfreiheit in bestimmten Bereichen
- fremde Betreuungsperson möglich
- bürokratischer Aufwand
Welche Alternativen zum gesetzlichen Betreuer gibt es? Welche Alternativen zum gesetzlichen Betreuer gibt es?
Eine häufig genutzte Alternative ist die Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigt werden, sie in bestimmten oder allen Angelegenheiten zu vertreten. Der Vorteil liegt darin, dass keine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Zu beachten ist jedoch, dass Bevollmächtigte keiner laufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Patientenverfügung. Sie regelt ausschließlich medizinische Fragen. Darin wird festgelegt, welche Behandlungen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, falls der Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Patientenverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht, sondern ergänzt diese sinnvoll.
Vollmacht erstellen
Pflegeexperte Florian Seybecke
Fachliche Expertise
Schulungsbeauftragter und Dozent
Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation
Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter
Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege
Ausbildung zum examinierten Altenpfleger