Was bringt das neue Hospiz- und Palliativgesetz?
Hospiz- und Palliativgesetz Hospiz- und Palliativgesetz
Die Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich Zuhause in den eigenen vier Wänden zu sterben. Die Realität sieht leider anders aus. Die Mehrheit der Verstorbenen befindet sich im Krankenhaus. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung und den damit einhergehenden multimorbiden Erkrankungen (mehrere, gleichzeitig, zum Teil chronisch vorhandene Erkrankungen) wird eine Versorgung auch zum Lebensende oftmals sehr komplex. Damit dem Wunsch nach individuellem Sterben und qualitativ guter Versorgung bei komplexen Symptomgeschehen entsprochen werden kann, wurde das Hospiz- und Palliativgesetz erneuert. Viele Maßnahmen zur Ausweitung und Vernetzung der Palliativangebote, Zuschüsse zur ambulanten und stationären Versorgung sowie zusätzliche Beratungsangebote, umfassen das Gesetz.
Folgende Schwerpunkte umfassen das Gesetz:
- Die Palliative Versorgung gehört zur gesetzlichen Regelversorgung der Krankenkassen
- Alle Beteiligten Personen in der pflegerisch/medizinischen Landschaft sind dazu aufgefordert, sich zu vernetzen und Kooperationen zu schließen. Hausärzte werden bei Palliativmedizinischen Angeboten mit einer monatlichen Pauschale unterstützt
- Ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen erhalten erhöhte Zuschüsse zur Versorgung
- Palliative Angebote in ländlichen Strukturen werden ausgebaut und gefördert
- Pflegeheime und Krankenhäuser können ambulante hospizliche Unterstützung beanspruchen
- Stationäre Pflegeheime können BeraterInnen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung einsetzen und erhalten eine Refinanzierung
- Ein offener Umgang mit dem Thema Sterben und Tod soll in allen Einrichtungen gefördert werden
- Krankenkassen haben einen Beratungsauftrag, insbesondere zu Vorsorgedokumenten wie etwa Patientenverfügung
- Eine Sterbebegleitung gehört zum Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung
- Alle Beratungsangebote sind kostenfrei
Häusliche Palliativversorgung Häusliche Palliativversorgung
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz will jedem ermöglichen, seine letzten Tage und Stunden dort zu verbringen, wo er möchte. Wer zu Hause sterben will, wird durch Zuschüsse der Krankenkassen eher einen ambulanten Hospizdienst in Anspruch nehmen können. Um die häusliche Palliativpflege zu erleichtern, gibt es verlängerte Verordnungen für die häusliche Krankenpflege. Verträge mit Haus- und Fachärzten für die Sterbebegleitung sind verpflichtend und werden extra vergütet. Für ländliche Gegenden gibt es Ausbauprogramme.
Bei komplexen und schwer behandelbaren Symptomen besteht die Möglichkeit einen speziellen ambulanten palliativen Versorgungsdienst in Anspruch zu nehmen (SAPV). Diese kennen sich besonders gut mit der Behandlung von Symptomen wie Atemnot und Schmerzen aus und geben zusätzlich seelisch-psychischen Halt, insbesondere für die Angehörigen. Eine Verordnung wird vom Hausarzt ausgestellt. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen können sich einen SAPV Dienst zur Entlastung und Unterstützung dazu holen.
Palliativstationen werden ausgebaut Palliativstationen werden ausgebaut
Palliativstationen sind speziell für sterbende Menschen eingerichtet, die (für eine begrenzte Zeit) deren Symptomlast Zuhause nicht mehr beherrscht werden kann. Auf einer Palliativstation werden die Symptome gut eingestellt und die Patienten individuell versorgt, sodass sie zügig wieder nach Hause können oder in ein Hospiz verlegt werden können. Auf den Palliativstationen arbeiten speziell ausgebildete Palliativmediziner und pflegerische Palliativfachkräfte, die deutlich mehr Zeit als auf anderen Stationen für die Patienten haben.
Die benötigten Leistungen können nach dem neuen Gesetz individueller abgerechnet werden, was gleichzeitig einen Anreiz schaffen soll, mehr Palliativstationen einzurichten oder bestehende zu verbessern. Steht keine Palliativstation zur Verfügung, können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste beauftragen.
Sterbebegleitung in Pflegeheimen Sterbebegleitung in Pflegeheimen
Da sehr viele Menschen in Pflegeheimen sterben, muss die palliative Versorgung dort ebenfalls verbindlich verbessert werden. Neben der üblichen Pflege muss speziell geschultes Personal zur Verfügung stehen. Außerdem werden die Heime verpflichtet, mit Ärzten, Hospizen, Palliativmedizinern und Apothekern zusammenzuarbeiten. Zudem sind Pflegeheime verpflichtet, über ihre Möglichkeiten der Sterbebegleitung zu informieren, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur gesundheitlichen Versorgungsplanung durch das Pflegeheim. Diese kann durch das Pflegeheim selbst oder durch eine/n externen BeraterIn dazugeholt werden. In dem Beratungsangebot werden individuelle Wünsche zum Lebensabend festgehalten und auf Wunsch Dokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Notfallbogen usw. erstellt. Die Mitarbeiter werden dazu aufgefordert die BewohnerInnen nach ihren dokumentierten Wünschen zu versorgen und abgelehnte Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Somit soll eine offene Sterbekultur kultiviert und gelebt werden.
Wo findet man Informationen über Hilfsangebote? Wo findet man Informationen über Hilfsangebote?
Hospizvereine, Gemeindestellen, Pflegeeinrichtungen, Hausärzte, Palliativdienste, Pflegestützpunkte und die Krankenkassen informieren kostenfrei über Angebote zur palliativen Versorgung. Alle Maßnahmen und Angebote der Hospiz- und Palliativmedizinischen Versorgung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen