Stundenweise Seniorenbetreuung zu Hause
Die stundenweise Seniorenbetreuung entlastet Senioren und ihre Angehörigen durch praktische und liebevolle Begleitung. Zuhause – das bedeutet Erinnerungen, Geborgenheit, Familie, lieb gewonnene Nachbarn und Freunde. All das macht das Zuhause zu etwas ganz Besonderem.
Doch mit zunehmendem Alter sind die meisten Menschen auf Hilfe angewiesen, damit sie ihren Alltag weiterhin zu Hause bestreiten können. Hier hilft und unterstützt die stundenweise Betreuung.
Doch was genau macht eine stundenweise Seniorenbetreuung aus? Welche Leistungen kann sie erbringen? Welche Qualifikation sollte sie mitbringen? Wie viel kostet das und wie läuft die Organisation überhaupt ab?
Definition stundenweise Seniorenbetreuung Definition
In Abgrenzung zur ambulanten Pflege und 24 Stunden Pflege ist die stundenweise Betreuung eine ergänzende Betreuung für die Pflegearten. Für noch nicht pflegebedürftige Senioren ist sie ein Einstieg in die Unterstützung, die es ermöglicht, länger alleine zuhause zu leben.
Die stundenweise Seniorenbetreuung ist eine Leistung, die über die Pflegekasse abgerechnet wird, aber auch privat bezahlt werden kann. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege mit ihren fest definierten Leistungsmodulen entscheiden Familien bei der stundenweisen Betreuung selbst, wie viel und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.
Möglich sind:
Alltagsbegleitung
persönliche Betreuung und Unterhaltung zu Hause
Haushaltsunterstützung
Ausflüge und das Erfüllen kleiner Wünsche
Die stundenweise Betreuung übernimmt in der Regel auch Einsätze in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, z.B. wenn Angehörige in den Urlaub fahren, allerdings keine medizinische Behandlungspflege. Deshalb muss die Betreuungskraft keine examinierte Pflegekraft sein. Bei Bedarf können parallel Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und eines Betreuungsdienstes in Anspruch genommen werden. Hilfreich ist, wenn die Betreuung dauerhaft von einer oder zwei Betreuungskräften im Wechsel übernommen wird, damit ein liebevolles Vertrauensverhältnis zu dem betreuten älteren Menschen entstehen kann.
Qualifikation der Betreuungskraft Qualifikation der Betreuungskraft
Eine Betreuung zuhause erfordert ein großes Vertrauen in die Betreuungskraft. Angehörige wollen natürlich wissen, wen sie ins Haus holen. Die Tätigkeit als Seniorenbetreuer erfordert keine formale Berufsausbildung, da keine medizinischen Leistungen erbracht werden. Einige Betreuungskräfte haben dennoch entweder eine einjährige Ausbildung als Pflegehelfer oder eine zertifizierte Qualifizierung als Seniorenbetreuer nach § 87b Sozialgesetzbuch absolviert. Die circa dreimonatige Weiterbildung vermittelt den Umgang mit Senioren, rechtliche Rahmenbedingungen, Methoden der Aktivierung und Alltagsgestaltung.
Worauf sollten Angehörige bei der Auswahl der Seniorenbetreuung achten?
Ein Seniorenbetreuer sollte gern mit älteren Menschen arbeiten, psychisch belastbar, zuverlässig, sauber, loyal und verschwiegen sein. Bei der Auswahl sollten Angehörige zudem auf gute Deutschkenntnisse, hauswirtschaftliche Erfahrung und bei Bedarf auf einen vorhandenen Führerschein achten. Bundesweit gibt es etwa 45.000 Betreuungskräfte nach § 87 b Sozialgesetzbuch. Neben der Qualifikation und Erfahrung sollte natürlich die Chemie zwischen Betreuer und Betreutem und auch den Angehörigen stimmen.
Leistungen einer stundenweisen Seniorenbetreuung Leistungen
Grundpflege: Die Betreuungskraft übernimmt beispielsweise Tätigkeiten der Körperpflege, Waschen oder Baden, Mund- und Zahnpflege, Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen anreichen und begleiten.
Haushalt: Die Betreuungskraft unterstützt bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z. B. Putzen, Wäsche, Einkaufen und Kochen.
Aktivierende Pflege: Die Betreuungskraft leistet Gesellschaft, unterhält sich mit dem Betreuten, schaut Bilder an und holt Erinnerungen hervor, spielt Karten, hilft bei Handarbeiten und Bastelarbeiten, löst mit Kreuzworträtsel, liest vor oder singt Lieder von früher.
Aktivitäten im Alltag: Neben der Aktivierung zuhause begleitet die Betreuungskraft bei Arzt- und Behördengängen oder Einkäufen. Außerdem ist die Begleitung zu geselligen Anlässen, Veranstaltungen, Ausflügen, Reisen oder Spaziergängen möglich. Die Betreuungskraft hilft bei Korrespondenz, berät bei Anschaffungen und der Auswahl weiterer lokaler Hilfsleistungen.
Spezialfall: Stundenweise Betreuung bei Demenz Spezialfall: Stundenweise Betreuung bei Demenz
Alzheimer oder eine andere Art von Demenz bedeutet immer eine einschneidende Veränderung im Leben des Betroffenen und der Angehörigen. Die erste Zeit läuft alles noch recht gut. Doch dann kommt der Zeitpunkt, wo die Angehörigen sich externe Hilfe zur Pflege und Unterstützung suchen müssen, um sich selbst und dem Angehörigen mit Demenz oder Alzheimer weiter gerecht werden zu können.
Bei der zeitintensiven Betreuung von Demenzkranken kann die Betreuungskraft wirksam unterstützen. Sie kann z.B. Nachtwachen bei Dementen mit Weglauftendenz übernehmen, um Angehörige gezielt zu entlasten.
Im Krankheitsverlauf verlieren Betroffene oft die zeitliche und räumliche Orientierung. Sie haben kein Hungergefühl und vergessen zu Essen und zu trinken. Das Gefühl für Tag und Nacht lässt nach und der Schlafrhythmus verändert sich hin zu starker Nachtaktivität.
Durch die räumliche Orientierungslosigkeit finden Demenzkranke nicht alleine vom Arzt zurück oder verlaufen sich auf dem Weg zu täglichen Besorgungen. Durch nächtliches Weglaufen bringen sich die Betroffenen in Gefahr zu unterkühlen oder angefahren zu werden.
Das alles führt zu einem Sicherheitsrisiko für den Demenzkranken und eine hohe Dauerbelastung der Angehörigen bis hin zum Burnout. Durch die Betreuung können Demenzpatienten gut versorgt im eigenen Zuhause bleiben. Bekannte Räume, Gegenstände und Wege helfen, die Erinnerung länger zu bewahren.
Kosten und Finanzierung Kosten und Finanzierung
Die Vermittlung einer Betreuungskraft ist kostenlos. Die Vergütung erfolgt meist auf Stundenbasis, manche Anbieter rechnen zusätzlich Kosten für die Anfahrt ab oder arbeiten mit Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten.


Seit 2015 haben auch Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz durch das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) Anspruch auf Betreuungsleistungen in einer Höhe bis zu 125 EUR monatlich bzw. bis zu 1.500 EUR jährlich.
Hinweis
Am 01.01.2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und damit gelten die 5 Pflegegrade. Die Pflegestufen wurden somit vollständig von den Pflegegraden ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Pflegegrade-Ratgeber
Anbieter Anbieter
Ist der Bedarf festgestellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen passenden Seniorenbetreuer zu finden:
Viele ambulante Pflegedienste bieten abhängig von ihren Personalkapazitäten zusätzliche Betreuungsleistungen an.
Seit einigen Jahren entstehen immer mehr reine Betreuungsdienste, die ihre Leistungen teilweise lokal, teilweise bundesweit anbieten.
Wohlfahrtsträger, andere Pflegeanbieter, Kirchengemeinden und Städte vermitteln häufig Seniorenbetreuer – teils im Ehrenamt/teils bezahlt.
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen