Pflegevertrag mit Pflegedienst

Was wird im Pflegevertrag geregelt? Was wird im Pflegevertrag geregelt?

Ein Pflegevertrag muss grundsätzlich schriftlich fixiert werden, damit die Vereinbarungen jederzeit einsehbar sind. Diese müssen die Leistungen und Vergütungsregeln ausführlich beschreiben. Die Pflegedokumentation muss täglich erfolgen und ebenso wie die Leistungsnachweise nachvollziehbar sein.

Weiterhin muss der Pflegevertrag beschreiben, welche Leistungen und Kosten die Pflegekasse übernimmt und welchen Betrag Sie selbst zahlen müssen. Der Pflegedienst muss bestätigen, dass er für Schäden haftet, die er am Eigentum des Pflegebedürftigen verursacht. Wichtig sind auch die Kündigungsfrist und die Nennung einer Vertrauensperson des Pflegebedürftigen.

Tipps zum Pflegevertrag Tipps zum Pflegevertrag

Im Pflegevertrag sollte nur der Pflegebedürftige als Vertragspartner auftreten, da er die Leistungen von der Pflegeversicherung erhält. Die vereinbarten Pflegeleistungen sollten bis ins Detail beschrieben werden. Achten Sie vor Abschluss des Vertrags darauf, dass Sie ein persönliches Leistungspaket bekommen können. So sollten Sie zwischen Leistungskomplexen und Zeitkontingenten wählen können. Lassen Sie sich verschiedene Beispiele ausrechnen, damit Sie mehrere Angebote besser vergleichen können.
Der Pflegevertrag muss einen Hinweis enthalten, dass der Pflegebedürftige keine Kündigungsfrist einhalten muss. Die Leistungen sollten am Ende des Monats abgerechnet werden und nie im Voraus von Ihnen bezahlt werden. Falls Sie etwas zu beanstanden haben, lässt sich dies leichter regeln, wenn Sie die Rechnung nach Erhalt der Leistungen begleichen. Nach § 120 SGB XI muss der zugelassene Pflegedienst sofort jede deutliche Veränderung in der Pflegebedürftigkeit seines Kunden der Pflegekasse mitteilen.

Der Pflegedienst sollte die Haftung übernehmen, wenn er kurzzeitig seine Aufgaben einem anderen Dienst übergeben muss. Im Vertrag sollten Sie ebenfalls festhalten, bis wann Sie den Einsatz des Pflegedienstes kostenfrei absagen können. Außerdem muss geregelt werden, wie der Pflegedienst Zugang zu Ihrer Wohnung erhält und ob er einen Schlüssel bekommen darf. Einen Musterpflegevertrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse bestellen.

Den Pflegevertrag kündigen Den Pflegevertrag kündigen

Wenn Sie mit dem Pflegedienst nicht zufrieden sind, können Sie ihn nach § 627 BGB fristlos kündigen, auch wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist angegeben sein sollte. Nach einer fristlosen Kündigung darf sich der Pflegedienst keine Leistungen mehr in Rechnung stellen. Der Pflegedienst muss eine längere Kündigungsfrist einhalten, zum Beispiel sechs Wochen zum Quartalsende, damit Sie in Ruhe nach einer Alternative suchen können. Stirbt der Pflegebedürftige, endet der Vertrag automatisch. Muss der Pflegebedürftige vorübergehend im Krankenhaus oder in einer Einrichtung versorgt werden, ruht der Vertrag während dieser Zeit.

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

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