Tipps & Checkliste für den Umzug bei Senioren

Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause lebt, jedoch nicht mehr daheim gepflegt werden kann, steht meist ein Umzug in eine Form betreutem Wohnens oder gar in ein Pflegeheim bevor.

Wohnen im Alter erklärt in diesem Ratgeber worauf zu achten ist und warum eine Umzugsfirma Sinn macht.

Umziehen mit Senioren Umziehen mit Senioren

Ein Umzug kann viele Gründe haben. Die Wohnung ist eventuell zu groß oder klein für den Senior, sie ist nicht barrierefrei eingerichtet und lässt keine adäquate Pflege zu, oder es wird die Nähe zur Verwandschaft gesucht. Egal wie, ein Umzug bei Senioren ist mit viel Aufwand verbunden.

Es ist natürlich vorteilhaft, wenn der Senior noch in der Lage ist Kartons zu packen und sogar Möbel zu veräumen oder eventuell zu verkaufen. Familienmitglieder und Freunde können eine immense Last von den Schultern nehmen, wenn sie bei diesem Prozess mithelfen können. Auch kerngesunde, junge Menschen sind vor einem Umzug gestresst. Ältere Personen stehen daher oft vor einer Mammutsaufgabe.

Allerdings sorgt der Zuschuss der Pflegekasse (vorrausgesetzt ist eine Pflegegrad) dafür, dass dieser neue Lebensabschnitt auch geschickter und angenehmer angetreten werden kann. Und zwar in Form einer Umzugsfirma, die sich um alles kümmert. Da es beim Umzug einiges zu beachten gibt, ist dieser Schritt keinesfalls zu unterschätzen.

Je nach Unterbringungsart ist die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Aus diesem Grund empfiehlt es sich grundsätzlich, vor dem Bezug in ein Altenheim oder betreutes Wohnen mit der zuständigen Leitung in Kontakt zu treten. Sie wird helfend zur Seite stehen können.

Sollte die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ziehen wollen, bietet sich auch die Möglichkeit an, in einem Seniorenheim einmal wochenweise zur Probe zu wohnen und sich so langsam an das Umfeld zu gewöhnen. Ist die Einrichtung die richtige, so kann sie dann bezogen werden. Schließlich gilt es auch hier, sich rundum wohl zu fühlen. Erst dann sollten alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden.

Zuschuss für den Umzug Zuschuss für den Umzug

Im Rahmen der Pflegeleistungen bezuschussen Pflegekassen nach § 40 SGB XI eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig. Dies gilt für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Wer eine Wohnung nicht so umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch für den Zweck des Umzuges von der Pflegekasse bekommen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse zu informieren und sich bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug tatsächlich übernommen werden.

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Voraussetzung Zuschuss

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat und der Umzug für die bessere Pflege erforderlich ist.

Worauf muss beim Umzug geachtet werden? Worauf muss beim Umzug geachtet werden?

Vor dem Umzug sollte die Finanzierung des Pflegheims geklärt sein. Ist es notwendig, so kann Sozialhilfe zur Pflege hinzu beantragt werden. Sofern dies noch nicht geschehen ist, sollte der Pflegegrad ebenfalls beantragt werden. Auch die Pflegeleitung im Heim kann diesen Schritt übernehmen. Wurde bereits die Pflegegrad beantragt und diese abgelehnt, so gilt es sofort Widerspruch einzulegen. In häufigen Fällen ist ein Widerspruch erfolgreich.

Ferner muss die Krankenkasse darüber unterrichtet werden, dass ein Umzug oder geplanter Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht. Auch die Kündigung des Mietvertrages und im Späteren die Wohnungsauflösung dürfen nicht unbeachtet bleiben.

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Info Hilfsmittel

Hilfsmittel wie Rollator oder Gehstöcke und Rollstuhl können auf Antrag mit ins Pflegeheim genommen werden. Andere müssen wieder zurück gegeben werden. Handelt es sich um Eigentum, so sollte dieser mit dem eigenen Namen versehen sein, um nicht versehentlich zu verschwinden.

Für Hilfsmittel wird ein gesonderter monatlicher Bedarf von 40 Euro für Hilfebedürftige vergeben. Senioren, die in ein betreutes Wohnen ziehen haben weiterhin Anspruch auf diese Hilfsmittel. Bei der stationären Betreuung allerdings entfällt dieser Bedarf

Was muss ein Umzugservice leisten können? Was muss ein Umzugservice leisten können?

Wird eine professionelle Firma für einen Umzug beauftragt, so arbeitet diese in der Regel mit unterschiedlichen Buchungsarten und -modellen. Eine Umzugsfirma muss die Kisten und Möbelstücke unversehrt von A nach B bringen. Das ist die eigentliche Aufgabe. Zahlreiche Unternehmen bieten aber noch Zusatzleistungen an, die ergänzend buchbar sind. Die Kosten steigen dadurch, die eigene Arbeit sinkt.

Wer sich um nichts kümmern möchte beauftragt eine Firma, die auch Kisten und Kartons packt. Oft werden die jeweiligen Kartonagen für die Verpackung vom Umzugsunternehmen mitgebracht. Es entfallen also einige Arbeitsschritte, die ansonsten sehr zeit- und auch kraftaufwändig selbst erledigt werden müssten.

Mit einer Umzugsfirma bieten sich folgende Vorteile:

  • Es sind Profis am Werk, die organisiert und geschickt den Umzug durchführen

  • Der Umzug ist rasch über die Bühne gebracht

  • Es wird eine Menge Zeit und Kraft gespart

  • Mehrere Prozesse können von der Firma übernommen werden

  • Es bleibt die Zeit, sich auf andere Dinge zu konzentrieren

Checkliste für den Umzug in ein Seniorenheim oder betreutes Wohnen Checkliste für den Umzug in ein Seniorenheim oder betreutes Wohnen

Die Wohnung

  • Keller und Dachboden sollten entrümpelt werden

  • mit der Leitung im Heim muss abgeklärt sein, welche Möbelstücke ins Heim mitgenommen werden

  • sind Haustiere vorhanden? In manchen Fällen dürfen Heimbesitzer ihre Tiere mitnehmen. Dies ist aber grundsätzlich im Vorfeld abzuklären.

  • das Mietverhältnis kündigen oder Haus verkaufen

  • die Wohnung ausräumen bzw. das Haus ausräumen

  • die Wohnung besenrein oder renoviert (wie im Mietvertrag angegeben) dem Vermieter übergeben

Versicherungen und Finanzen

  • alle Daueraufträge kündigen die nicht weiterhin benötigt werden

  • alle behandelnden Ärzte über die Vorgänge informieren

  • Umzugszuschuss mit der Krankenkasse abklären

  • Antrag auf Umzugszuschuss stellen

  • Umzugsunternehmen beauftragen

  • jegliche Verträge sollten gekündigt werden

  • Ein Nachsendeantrag bei der Post muss gestellt werden

  • Ein Ummeldung muss beim Einwohnermeldeamt, der Krankenkassen und ggf. anderen Behörden erfolgen

  • sollte bisher immer ein ambulanter Pflegedienst aktiv gewesen sein, gilt es diesen zu kündigen

  • Die Bank über den Wohnungswechsel informieren

  • Energielieferant muss gekündigt werden

  • Heimbewohner müssen keine GEZ-Gebühren bezahlen, daher gilt es auch diese zu kündigen

  • Der Kabelanschluss und das Festnetztelefon sollten verlegt oder gekündigt werden

  • Benötigte Versicherungen sollten auch im Heim beibehalten werden

Zu hinterlegende Dokumente

Damit die Leitung des Heims im Notfall auf nötige Unterlagen zugreifen kann, sollten diese in Kopie in einem Ordner vorliegen. So müssen zum Beispiel in einem derartigen Ordner folgende Unterlagen vorhanden sein:

  • ein Allergieausweis, falls vorhanden

  • die aktuelle und vergangene Medikation des Arztes bzw. der behandelnden Ärzte

  • einen Ausweis zur Befreiung von Zahlungen

  • die Arztberichte und jegliche Befunde

  • alle vorhandenen Krankenhausberichte

  • die Berichte von den einzelnen Therapeuten

  • alle Berichte von bisher besuchten Reha-Einrichtungen

  • den Bescheid zur Genehmigung über die jeweilige Pflegegrad

  • einen Blutdruckpass

  • wenn möglich auch ein Blutgerinnungspass

  • die Bestattungsvorsorge

  • wenn im Besitz einer Brille, ein Brillenpass

  • wer Diabetiker ist braucht einen Diabetikerpass

  • die Heimanmeldung

  • eventuell einen Herzschrittmacher-Pass

  • den Impfpass

  • einen Nachweis zur Krankenkasse

  • wenn vorhanden eine Patientenverfügung

  • jegliche Pflegegutachten und Rentenbescheide

  • der Schwerbehindertenausweis

  • die Versichertenkarte der Krankenkasse

Weiterführende Informationen

Pflegeexperte Florian Seybecke

Pflegeexperte Florian Seybecke

Fachliche Expertise

  • Schulungsbeauftragter und Dozent

  • Fachkoordinator für neurologische Langzeitrehabilitation

  • Pflegedienstleitung und Schulungsbeauftragter

  • Fachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

  • Ausbildung zum examinierten Altenpfleger

Xing-Profil

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