Haushaltshilfe für Senioren und Pflegebedürftige bei der Krankenkasse beantragen
Viel Arbeit, viele Verpflichtungen und nicht genug Zeit für den Haushalt, wer kennt das nicht? Gerade bei pflegebedürftigen Personen macht sich der Haushalt nun einmal nicht von allein.
Ein Gefühl von Überforderung kann sich schnell entwickeln. Da kann eine Hilfe im Haushalt ein wahrer Segen sein. Mit einer geplanten Struktur und einem effizienten Vorgehen kann der Alltag spürbar besser bewältigt werden.
Aufgaben sollten abgegeben werden, wenn sie den Alltag nur belasten und nicht anders bewältigt werden können. So stellt sich schnell wieder ein Gefühl von Wohlbefinden ein, das Kraft für andere Dinge belässt. Wohnen im Alter untersucht in diesem Artikel das Thema Haushaltshilfe genauer.
Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Pflegekraft Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Pflegekraft

Die Haushaltshilfe übernimmt in erster Linie Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören unter anderem putzen, kochen und Wäsche waschen. Auch Unterstützung in der Kinderbetreuung oder der Aufsicht von dementen Familienmitgliedern kann angeboten werden.
Allerdings übernimmt eine Haushaltshilfe, im Gegensatz zu einer Pflegekraft, dabei keine pflegerischen Tätigkeiten an der Person selbst. Weder die Körper- bzw. Intimpflege oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme werden übernommen.
Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe? Wann zahlt die Krankenkasse?
Sollte eine Person eine Krankheit zu Hause auskurieren, sich von einer Operation im Krankenhaus erholen müssen oder eine Kur in Anspruch nehmen, so können diese Person, der Partner und / oder andere Familienmitglieder während dieser Zeit von einer Haushaltshilfe Unterstützung erhalten.
Die Krankenkasse erstattet dabei bis auf eine geringe Selbstbeteiligung die Kosten, wenn der Ehegatte oder ein anderer naher Verwandter nicht in der Lage ist, den Haushalt weiterzuführen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Unterstützung von 4 Wochen. Für Haushalte in denen ein Kind unter 12 Jahre lebt oder eine Behinderung aufweist, kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen verlängert werden.
Bei der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen Antrag stellen

Nach § 38 SGB V hat eine Person einen Anspruch auf Finanzierung einer Haushaltshilfe, wenn die oben beschriebenen Umstände eintreten. Damit die Krankenkasse einschätzen kann, bis zu welchem Umfang Unterstützung benötigt wird, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser wird auf telefonische Anfrage zugesendet oder im Internet auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse als Download angeboten.
Im Antrag muss neben den persönlichen Daten angegeben werden, aus welchen Gründen und für welchen Zeitraum eine Haushaltshilfe benötigt wird. Ein Arzt muss ebenfalls eine Bescheinigung ausstellen, die dem Antrag beigefügt werden muss.
Außerdem muss, wie oben erwähnt, angegeben werden, welche Personen mit versorgt werden müssen und wie viele Stunden an welchen Tagen Hilfe benötigt wird.
Kostenübernahme der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe Kostenübernahme
Die Leistungen der Krankenkassen sind recht unterschiedlich. Manche zahlen nichts, wenn ein Familienmitglied den Haushalt übernehmen kann. Andere erstatten Verwandten und Verschwägerten bis zum II. Grad die Kosten, wenn diese aufgrund der Erkrankung als Haushilfe einspringen sollen.
Der Bedürftige selbst muss etwa zehn Prozent der Kosten übernehmen, also mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag. Die Zuzahlung entfällt, wenn die persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht wurde.
Die richtige Haushaltshilfe finden Die richtige Haushaltshilfe finden
Eine wahre Haushaltshilfe zu finden, die alle anfallenden Arbeiten abnimmt und diese auch tatsächlich zuverlässig und gewissenhaft erledigt, ist nicht immer einfach. Aber mit ein wenig Menschenkenntnis und einem gewissen Gespür, lässt sich rasch eine perfekte Kraft finden.
Sehr gut in diesem Zusammenhang sind Empfehlungen und Tipps von Bekannten und Freunden, wenn eine Haushaltshilfe gesucht wird.
Wer sich bei Bekannten und Freunden erkundigt und eine Empfehlung erhält, hat bereits alle wichtigen Infos zur Haushaltskraft in petto und ist hinreichend im Hinblick auf die Konditionen einer Beschäftigung informiert. Dieses Vorwissen erleichtert spätere Verhandlungen ungemein.
Weiterhin bieten Pflegedienste, Sozialstationen und Personalagenturen Kräfte an, die den Haushalt bei körperlicher Verhinderung übernehmen. Darüber hinaus kann über Inserate oder schwarze Bretter die passende Haushaltshilfe gefunden werde. Und auch im Internet finden sich zahlreiche Stellengesuch. Letztlich kann auch ein Stellenangebot konkret ausgeschrieben werden.
Wer nur Profihände in seinen Haushalt lassen möchte, kann auch ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen mit der Übernahme der erforderlichen Aufgaben beauftragen. Oftmals wechselt dann allerdings das zur Verfügung gestellte Personal. Jedoch sind bei derartigen Beauftragungen Fragen bezüglich eventueller Ausfallzeiten wegen Urlaub oder Krankheit erschöpfend geregelt. Es wird immer eine Kraft geschickt, die die erforderlichen Arbeiten verrichtet.
Vorstellungsgespräch

Beim Vorstellungsgespräch sollte ein erster persönlicher Eindruck entstehen. Immerhin sollte die Chemie stimmen und die sich vorstellende Person sollte auch den Eindruck machen, dass sie die anstehenden Aufgaben bewältigen will und kann.
Eine Haushaltskraft arbeitet im privaten Bereich und sollte den Eindruck erwägen, dass man ihr vertrauen kann. Die Kraft sollte pünktlich, ordentlich und zuverlässig sein. Hierzu gehört auch ein optisch vertrauenserweckendes Erscheinungsbild der Person. Wer zu spät und vollkommen ungepflegt zum Vorstellungsgespräch erscheint, wirkt nicht zuverlässig und vertrauenserweckend.
Wer sicher gehen möchte, dass sich eine wirkliche Haushaltskraft bewirbt und vorstellen möchte, lässt sich unbedingt erforderliche Papiere und Formalitäten vorlegen, wie beispielsweise Arbeitszeugnisse und dergleichen.
Wenn der erste Eindruck im Hinblick auf Persönlichkeit und Fähigkeit der einzustellenden Haushaltshilfe positiv ist, dann sollten die weiteren Details rund um die Tätigkeit bestimmt werden. Hierbei sollte abgestimmt werden, welche Tätigkeiten innerhalb welcher Zeit zu erfüllen sind. Auch die Arbeitszeiten sollten geregelt sein.
Per Vertrag erfolgt die Einstellung der Haushaltskraft Vertrag
Per Vertrag erfolgt die Einstellung der Haushaltskraft. Zu den Bezahlungsdetails gibt es die Möglichkeit, dass die Reinigungskraft Rechnungen stellt. Dann ist sie selbständig tätig und führt ihre Abgaben selbst ab.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Kraft auf Basis einer 538 Euro Minijobbeschäftigung einzustellen. Der Minijob ist steuerfrei. Darüber hinaus kann die Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtige Kraft eingestellt werden. Hierbei müssen Abgaben entrichtet werden.
In einem Arbeitsvertrag sollten alle Details exakt geregelt werden. Dies bezieht auch Details zur Urlaubs- und Krankheitsregelung mit ein. Im Vertrag sollten die Arbeitszeit und die Bezahlung eindeutig geregelt werden. Ist der Vertrag befristet, sollte der Anfangs- und Endzeitpunkt aus dem Vertrag hervorgehen.
Hinweis
Eine klare Definition der zu erledigenden Aufgaben ist im Vertrag ratsam. Wenn alle zu erledigenden Arbeiten vorab definiert und festgelegt werden, kann es später zu keinen Unstimmigkeiten kommen.
Sämtliche Vertragspunkte sollten klar und deutlich formuliert sein. Hierzu gehört beispielsweise, welche Räumlichkeiten auf welche Art und Weise und in welchem Zeitraum zu reinigen sind. Sollen Bereiche vom Tätigkeitsbereich der Kraft ausgeschlossen werden, wie beispielsweise Schrankinhalte oder auch Schlaf- und Kinderzimmer, dann sollte diesbezüglich auch eine entsprechende Regelung getroffen werden.
Für Agenturkräfte gelten Sonderregeln, weil hier die Absprachen direkt über die Agentur getroffen werden, die letztlich auch Ansprechpartner bezüglich aller Anliegen rund um die Haushaltskraft ist.
Die Bezahlung richtet sich im Wesentlichen nach der Einstellungsart. Allerdings sind Stundenlöhne einer Haushaltshilfe in einem Bereich von durchschnittlich 16 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer keine Seltenheit. Ob eine stundenweise Bezahlung oder eine Bezahlung in kleineren Zeitabständen, wie beispielsweise eine Viertelstunde, erfolgen soll, muss sich aus dem vereinbarten Vertrag ergeben.
Aufgabenbereiche der Haushaltskraft Aufgabenbereiche

Eine Haushaltshilfe übernimmt üblicherweise alle Aufgaben, die im Haushalt zu bewältigen sind. Hierzu gehören Reinigungsarbeiten, Abwaschen, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen, Kochen, Kinderbetreuung und kleinere Gartenarbeiten.
Welche Bereiche im eigenen Haushalt erledigt werden sollen, muss zuvor fixiert werden, damit es zu keiner Zeit zu Missverständnissen und Ungereimtheiten kommen kann. Viele Aufgabenbereiche können von zwar von einer Haushaltshilfe übernommen werden, das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass sämtliche Bereiche auch tatsächlich in den Tätigkeitsbereich der Haushaltskraft fallen.
Für den Garten kann beispielsweise ein Gärtner beauftragt werden, sowie für die Betreuung von Senioren eine spezielle Seniorenbetreuung. Selbst für das Kochen kann auf einen Dienstleister wie z. B. Essen auf Rädern zurück gegriffen werden.
Haushaltshilfe findenWeiterführende Informationen
Zum Thema Betreuung:
24 Stunden Pflege
Stundenweise Seniorenbetreuung

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen