Wohngeld bei Rente beantragen
Wohngeld nur bei regelmäßigem Einkommen Wohngeld nur bei regelmäßigem Einkommen
Laut Sozialgesetzbuch (SGB) hat grundsätzlich jeder Bürger Rechtsanspruch auf Wohngeld. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wohngeld können Sie als Mieter oder Eigentümer erhalten, wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Das gilt auch für Rentner, vor allem, wenn sie nur eine sehr kleine Rente bekommen. Zur Orientierung, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Wohngeld-Plus-Rechner nutzen.
Mietzuschuss für Mieter Mietzuschuss für Mieter
Als Mieter haben Sie Anspruch auf einen Mietzuschuss. Das gilt, wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, ein mietähnliches Dauerwohnrecht besitzen, eine Genossenschaft oder Stiftswohnung nutzen oder Heimbewohner sind. Einen Mietzuschuss können Sie auch als Eigentümer eines Hauses mit mindestens zwei Wohnungen beantragen, wenn Sie eine davon selbst bewohnen.
Lastenzuschuss für Eigentümer Lastenzuschuss für Eigentümer
Sie können Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses beantragen, wenn Sie Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder einer landwirtschaftlichen Neben- oder Vollerwerbsstelle sind. Auch als Erbbauberechtigter oder Nutzer eines eigentumsähnlichen Wohnrechts sowie als Anspruchsberechtigter auf die genannten Immobilien oder Wohnrechte steht Ihnen ein Lastenzuschuss zu. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre eigene Immobilie nutzen.
Antragsformulare online und vor Ort Antragsformulare online und vor Ort
Ein Antragsformular für Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Einfacher geht es online, zum Beispiel bei wohngeld.org/antrag.html, wo Sie sich das passende Formular für Ihr Bundesland herunterladen und ausfüllen können. Da Sie Anspruch auf Wohngeld ab dem Monat der Beantragung haben, sollten Sie diese möglichst zügig verschicken.
Unterlagen für die Wohngeldberechnung Unterlagen für die Wohngeldberechnung
Zur Berechnung des Wohngelds benötigen die Behörden einige Unterlagen, die Sie jedoch nachreichen können.
Dazu gehört für Sie als Rentner der Rentenbescheid sowie folgende Nachweise:
Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung, die die Größe und das Baujahr der Wohnung bestätigt
Mietvertrag und Mietquittung
Personalausweis oder Reisepass
Meldebestätigung
Je nach persönlicher Situation müssen Sie außerdem folgende Unterlagen einreichen:
Pflegegeldnachweis
Schwerbehindertenausweis
Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Lebensversicherungen
Bausparverträge
So wird das Wohngeld berechnet So wird das Wohngeld berechnet
Seit 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung (Rentenentwicklung). Ausgang der Berechnung ist Ihre Bruttorente. Sollten Sie pflegebedürftig oder behindert sein, können Sie entsprechende Beträge von diesem Einkommen abziehen.
Ein Vermögen von 60.000 € (Einzelperson) sowie weitere 30.000 € für jede weitere im Haushalt lebende Person als auch die Wohnfläche bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Wichtig: Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) und dem Wohngeldgesetz schließen sich aus. Sie können entweder Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Evelyn Larisch
💼 BERUF
Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care
Beratung Pflegefragen und -probleme
Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis
Fortbildungen
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen
Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.
🎓 STUDIUM
Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.
Medizinisches Denken in der Versorgung
Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Gesundheitsökonomie
Pflegeforschung
Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.
Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
Interventionen
Evaluation und Qualitätssicherung
Wissenschaftliches Arbeiten Universität Bremen