Ambulante Pflege: Wer zahlt was?

Die meisten Menschen wünschen sich ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld verbringen zu können. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit im Alter entstehen durch die benötigten Pflegeleistungen und eventuelle Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld schnell hohe Kosten, die viele Senioren vor ein finanzielles Problem stellen.

Um dieses zu Lösen und den Wunsch nach einer Pflege im eigenen Zuhause zu erfüllen, kann der Pflegebedürftige auf eine Vielzahl finanzieller Leistungen zurückgreifen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine gesetzlich anerkannte Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Zuordnung zu einem Pflegegrad.

So hat jeder Senior die Möglichkeit, das gewohnte Umfeld und die vertrauten Nachbarn zu erhalten.

Die ambulante Pflege wird jedoch nicht nur in den eigenen vier Wänden erbracht, sondern beispielsweise auch in Einrichtungen wie Senioren-WGs oder im Betreuten Wohnen.

Was genau bezeichnet der Begriff ambulante Pflege? Welche Leistungen sind inbegriffen? Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Diese und weitere Fragen beantwortet Wohnen-im-Alter im folgenden Artikel.

Stichwort: Ambulante Pflege Stichwort: Ambulante Pflege

Durch die ambulante beziehungsweise häusliche Pflege erhalten pflegebedürftige Senioren medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung.

Die Pflege selbst kann sowohl von Angehörigen als auch von externen Pflegediensten übernommen werden. Dies richtet sich häufig nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege. So kann die Pflege nur einige Male in der Woche erfolgen, in einigen Fällen aber auch täglich benötigt werden.

Was ist ambulante Pflege?

Während im medizinischen Bereich das Wort ambulant das Gegenteil des Wortes stationär beschreibt, nämlich, dass beispielsweise eine Behandlung nicht mit einer Aufnahme in ein Krankenhaus verbunden ist, sondern der Patient nach der Behandlung wieder nach Hause darf, wird das Wort in der Pflege mit einer leichten Abweichung verwendet.

Die ambulante Pflege bedeutet nichts anderes, als dass der pflegebedürftige Senior nicht zur Pflege in ein Seniorenheim umziehen muss, sondern zu Hause durch Angehörige oder externe Pflegekräfte versorgt wird.

Das Ziel der ambulanten Pflege ist es also, die pflegebedürftige Person so weit zu unterstützen, dass sie das heimische Wohnumfeld nicht verlassen muss.


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Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege?

Die häusliche Pflege umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen. Dazu zählen die Grundversorgung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Seniorenbetreuung, die Verhinderungspflege sowie die ambulante Tages- und Nachtpflege.

Durch anerkannte Pflegedienste kann zudem die medizinische Behandlungspflege und die Schulung pflegender Angehöriger übernommen werden, sowie eine Beratung bei der Pflegeeinstufung.

Die entsprechend §37.3 Sozialgesetzbuch XI regelmäßigen Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, die Pflegegeld empfangen, können ebenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Leistungen der ambulanten Pflege: Hauswirtschaftliche Versorgung, Grundversorgung, Seniorenbetreuung, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege

Wer kann die ambulante Pflege erbringen?

Die Pflege pflegebedürftiger Menschen kann sowohl ambulant als auch stationär stattfinden. Betrachtet man die Statistik wird deutlich, dass vor allem die häusliche Pflege durch Angehörige übernommen wird.

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INFO

Laut statistischem Bundesamt waren 2021 5 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden 16% vollstationär gepflegt, 21% durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause versorgt und 63% werden durch pflegende Angehörige gepflegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand April 2024)

Angehörige

Werden die eigenen Eltern oder der Partner zum Pflegefall, übernehmen häufig die Angehörigen die Pflege. Um diesen das benötigte Wissen und Können an die Hand zu geben, bieten viele Pflegedienste spezielle Schulungen an.

Auch von gesetzlicher Seite werden pflegende Angehörige gefördert, da sie eine tragende Säule im Pflegesystem darstellen. Diese Förderung findet sich in der Verabschiedung zweier Gesetze durch die Bundesregierung: das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

Durch diese Gesetze werden die Freistellungsmöglichkeiten der pflegenden Angehörigen von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit wie auch deren Absicherung geregelt.

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TIPP

Kann der pflegende Angehörige etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub die häusliche Pflege temporär nicht übernehmen, kann die Verhinderungspflege zum Einsatz kommen. Auf diese haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 Anspruch. Ab dem 01. Juli 2025 können hierfür im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets bis zu 3.539 € jährlich durch die Pflegekasse gezahlt werden, die flexibel auch für Kurzzeitpflege genutzt werden können.

Pflegedienste

Können die Angehörigen die Pflege nicht selbst übernehmen, ist es möglich, auf eine Vielzahl von Pflegediensten zurückzugreifen. Die Angehörigen werden dabei in der Pflege entlastet, während der pflegebedürftige Senior dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann.

Zudem verfügen ausgebildete Pflegekräfte über medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten und sind teilweise auf bestimmte Einschränkungen Pflegebedürftiger spezialisiert.

Wer zahlt was? Wer zahlt was?

Pflegekosten sind häufig sehr hoch und stellen für viele Familien ein finanzielles Problem dar. Glücklicherweise gibt es finanzielle Hilfe durch die Kassen. Aber: Wer zahlt letztlich was?

Wer zahlt was? Krankenkasse, Pflegekasse, Eigenanteil, Zuschüsse

Krankenkasse

In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugeordnet werden.

Voraussetzung hierbei ist, dass die pflegerischen Maßnahmen aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt verordnet werden.

Pflegekasse

Der Großteil der ambulanten Pflegeleistungen wird durch die Pflegekasse übernommen. Dazu zählen die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld sowie die Pflegehilfsmittel.

Dabei deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Leistungen nicht immer zu 100% ab. Daher ist eine rechtzeitige Absicherung beispielsweise in Form einer Pflegezusatzversicherung ratsam.

Eigenanteil

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken, werden die Pflegebedürftigen selbst pflichtig. Diese müssen die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten selbst übernehmen.

Sind die Rente und das Vermögen nicht ausreichend und die finanziellen Rücklagen aufgebraucht, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten.

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HINWEIS

Ab dem 01.01.2020 tritt ein neues Gesetz zur Entlastung von Kindern von Pflegebedürftigen in Kraft. Dieses besagt, dass nur Personen deren Einkommen 100.000 € (Brutto im Jahr der direkten Angehörigen) übersteigt zur Zahlung der Pflege der Eltern herangezogen werden. Weiterhin wird nicht mehr, wie bisher der Ehe- oder Lebenspartner in der Berechnung der Kosten beachtet. Zusätzlich soll es viele Freibeträge geben, sodass nur noch die Personen, die ein besonders hohes Einkommen haben, finanziell für die Pflege ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zahlen müssen. Diese Gesetzesänderung gilt auch für Angehörige, die bereits Pflegegeld für ihre Angehörigen zahlen. Nur Personen, bei denen der Sozialhilfeträger vermutet, dass ein höheres Einkommen vorliegt, müssen Ihre Einkünfte offenlegen. Bis 2019 lag die jährliche Einkommensgrenze bei Alleinstehenden bei 21.600 € und bei Familien bei 38.800 € (netto).

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Hilfe zur Pflege

Sind die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen erschöpft, ist es möglich, den sogenannten Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.

Dieser erfolgt formlos über das zuständige Amt für Soziales und sollte unbedingt rechtzeitig gestellt werden, da die Leistungen nicht rückwirkend, sondern erst bei Kenntnis der Bedarfslage ausgezahlt werden.

Pflegezusatzversicherung

Einen weiteren Weg, um die Kostenlücke der häuslichen Pflege zu schließen, stellt die Pflegezusatzversicherung dar.

Um von der Versicherung profitieren zu können, sollte diese rechtzeitig abgeschlossen werden. Bei bereits bestehender Krankheit oder Pflegebedürftigkeit wird eine Aufnahme in die entsprechende Versicherung erschwert oder sogar komplett verwehrt.

Übersicht der Pflegeleistungen Übersicht der Pflegeleistungen

Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige bei der ambulanten Pflege durch eine Vielzahl von Leistungen. Die beiden zentralen Unterstützungsmöglichkeiten hierbei sind die Pflegesachleistung und das Pflegegeld, zwischen welchen der Pflegebedürftige frei wählen kann.

Einen Vergleich der Höhe der jeweiligen Leistungen hat Wohnen-im-Alter in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Stand: Januar 2024

PflegesachleistungenPflegegeld
Pflegegrad 1 0,- € 0,- € *
Pflegegrad 2 761,- € 332,- €
Pflegegrad 3 1.432,- € 573,- €
Pflegegrad 4 1.778,- € 765,- €
Pflegegrad 5 2.200,- € 947,- €

Möchte der Pflegebedürftige sich nicht zwischen den beiden unterschiedlichen Leistungen entscheiden, sondern von den Vorteilen beider profitieren, bietet sich für ihn die sogenannte Kombinationsleistung an.

Inwiefern unterscheiden sich jedoch das Pflegegeld und die Pflegesachleistung voneinander? Wann kann welche Leistung in Anspruch genommen werden? Und wann ist eine Kombination sinnvoll?

Pflegegeld

Wer selbst darüber entscheiden möchte, von wem er gepflegt wird, kann das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege beispielsweise durch Angehörige.

Die Überweisung des Pflegegeldes erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen, der über die finanziellen Mittel grundsätzlich frei verfügen kann. In den meisten Fällen wird das Pflegegeld als Anerkennung der Mühe oder Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.

Pflegesachleistungen

Wird im Rahmen der häuslichen Pflege ein ambulanter Pflegedienst engagiert, können durch die Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen zur Finanzierung der Pflege ausgezahlt werden. Wichtig hierbei ist, dass der entsprechende Pflegedienst durch die Kasse anerkannt ist.

Der Pflegedienst bietet Unterstützung bei der Grundpflege des Pflegebedürftigen sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Auch Betreuungsleistungen können durch die Pflegesachleistungen abgedeckt werden.

Hierbei ist es von Vorteil, dass die gewünschten Pflegeleistungen durch den Pflegebedürftigen bedarfsgerecht zusammengestellt werden können.

Beispielsweise ist es möglich, Zeitkorridore festzulegen, in denen der Pflegedienst zur Unterstützung vor Ort ist. Alternativ kann auch eine Absprache bestimmter Leistungen wie die Unterstützung bei der Morgentoilette erfolgen. Wie welche Maßnahmen der ambulanten Pflege erbracht werden sollen, kann individuell mit dem jeweiligen Pflegedienst vereinbart werden.

Kombinationsleistungen

Um eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten, bietet sich der Rückgriff auf die sogenannte Kombinationsleistung an.

Im Rahmen dieser können sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistung im Rahmen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Hierbei findet eine prozentuale Verminderung des Pflegegeldes in dem Umfang statt, in welchem in dem jeweiligen Monat Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden.

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Beispiel

Herr Müller ist pflegebedürftig und dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Somit stehen ihm 332,00 € Pflegegeld oder 761,00 € Pflegesachleistungen zu.

Da seine Ehefrau noch berufstätig ist, ihn aber dennoch selbst pflegen möchte, entscheidet sich das Ehepaar Müller für die Kombinationslösung: Während Frau Müller bei der Arbeit ist, wird ihr Mann zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt.

Monatlich kostet der Pflegedienst 434,40 € und beansprucht damit 57 % der Pflegesachleistungen. Die verbleibenden 43 % dürfen nun von den 332,00 € Pflegegeld abgerechnet werden. Somit steht dem Ehepaar noch ein Pflegegeld in Höhe von 142,76 € zu.

Insgesamt verfügt Herr Müller durch die Kombinationslösung über einen Betrag von 577,16 € für seine Pflege und genießt die Vorteile beider Formen der ambulanten Pflege.

Die 434,40 € Pflegesachleistung geht direkt an den ambulanten Pflegedienst, der den Betrag mit der Pflegekasse abrechnet. Das Pflegegeld (142,76 €) erhält das Ehepaar auf das eigene Konto und steht zur freien Verfügung.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Kombinationslösung ist zudem, dass eine Entscheidung für diese auf die Dauer von 6 Monaten festgelegt wird. Es kann also nicht monatlich zwischen Sachleistungen und Kombinationsleistung gewechselt werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung kann jedoch gewährt werden, wenn der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen sich gravierend ändert.

Pflegeleistungen: Pflegegeld - Kombinationslösungen - Pflegesachleistungen

Verhinderungspflege

Bei der ambulanten Pflege kann es durchaus vorkommen, dass der Pflegende selbst einmal erkrankt oder beispielsweise durch eine Reise in der Pflege verhindert wird.

Um die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen auch in diesen Fällen zu gewährleisten, kann ab dem Pflegegrad 2 von der Verhinderungspflege Gebrauch gemacht werden. Diese beläuft sich im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets (01.07.2025) auf einen Betrag von maximal 3.539 € pro Jahr, welcher flexibel auch für Kurzzeitpflege genutzt werden kann.

Verwendet werden kann die Verhinderungspflege für eine notwendige Ersatzpflege in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen (56 Tage) jährlich. Ab dem 01.07.2025 entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung mindestens sechs Monate gepflegt hat.

Veränderung des Wohnumfeldes Veränderung des Wohnumfeldes

Wird ein Senior zum Pflegefall und möchte, solange es möglich ist, in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, ist es häufig sinnvoll, das Wohnumfeld bedarfsgerecht umzubauen. Wichtig hierbei ist vor allem die Sicherheit des Pflegebedürftigen.

Zur Finanzierung solcher Maßnahmen kann bei der Pflegekasse ein Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann für die Umbaumaßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege mit einer Unterstützung von bis zu 4.000€ durch die Pflegekasse gerechnet werden.

Voraussetzung für die Unterstützung durch die Kasse ist, dass die Umbauten zu einer Erleichterung der Pflege im häuslichen Umfeld beitragen und / oder die Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen unterstützen. Beispiele für solche Maßnahmen sind der Umbau des Badezimmers oder die Installation eines Treppenlifts.

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TIPP

Mit dem Beginn der Umbaumaßnahmen sollte unbedingt bis zur Bewilligung des Antrags durch die Pflegekasse gewartet werden!

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt in der Regel erst nach dem Abschluss der Umbaumaßnahmen, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten belegt werden können.

Sollten aufgrund einer gravierenden Veränderung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person erneute Umbaumaßnahmen notwendig werden, können erneute Zuschüsse durch die Pflegekasse bewilligt werden.

Finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen kann auch durch Senioren-WGs beantragt werden. Hierbei liegt die Obergrenze bei 16.000€. Hat die WG mehr als vier Bewohner, werden die Kosten für Umbauten in der Regel anteilig auf die entsprechenden Versicherungsträger umgelegt.

Um den Wunsch nach der Pflege in den eigenen vier Wänden zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Um die für die individuelle Situation beste Finanzierungsmöglichkeit zu finden, ist es häufig hilfreich, einen Pflegegeldrechner zu verwenden.

Weiterführende Informationen

Pflegeexpertin Evelyn Larisch

Evelyn Larisch

💼 BERUF

Pflegeexpertin Schwerpunkt Palliative Care

  • Beratung Pflegefragen und -probleme

  • Pflegewissenschaftliches Arbeiten und Transfer in die Praxis

  • Fortbildungen

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung

  • Projektarbeiten Convivo Unternehmensgruppe, Bremen

Palliativpflegefachkraft MediAcion, Achim
Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin Bremer Krankenpflegeschule.

🎓 STUDIUM

Abschluss Master of Arts Public Health/Pflegewissenschaft
Schwerpunkt Pflegewissenschaft.

  • Medizinisches Denken in der Versorgung

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement

  • Gesundheitsökonomie

  • Pflegeforschung

Universität Bremen
Titel der Masterarbeit: Evidence-based Nursing im Krankenhaus Mitarbeiter- und Expertenbefragungen für eine erfolgreiche Implementierung von Pflegeforschung in die Praxis.

Abschluss Bachelor of Arts Pflegewissenschaft

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